Für Bildungsfonds als Finanzierungsinstrument der beruflichen Weiterbildung plädiert Roman Jaich. Im Auftrag der Gewerkschaften ver.di und IG Metall hat der Ökonom vor kurzem ein Gutachten zum Thema 'Finanzierungsmöglichkeiten für die berufliche Weiterbildung' erstellt. Sein Fazit: Nachfragegesteuerte Finanzierungsinstrumente, die auf Wettbewerb und individuelle Verantwortung der Lernenden setzen wie Bildungskonten und Bildungsgutscheine, sind problematisch. Gerade diejenigen Menschen, die sich bislang nicht oder nur sehr wenig weitergebildet haben, werden mit Modellen, die darauf abzielen, die Weiterbildung in die eigene Hand zu nehmen, nicht erreicht, so seine Hauptkritik.
Weiterbildung als gesellschaftliche Verpflichtung
Um dafür zu sorgen, dass auch 'Bildungsschwache' und 'Bildungsferne' künftig mehr an Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen, muss nach Ansicht von Jaich die gesellschaftliche Verantwortung für Weiterbildung in den Fokus gerückt werden. Der Ökonom rät daher zu Bildungsfonds.
Das Modell des Bildungsfonds sieht vor, dass Unternehmen in einen gemeinsamen Fond einzahlen und so Weiterbildungsaktivitäten in Betrieben, überbetrieblichen Ausbildungsstätten und staatlichen Schulen finanzieren. Diese Finanzierung entkoppelt eine Weiterbildungsteilnahme von den unmittelbaren Kosten, die durch sie entstehen. Das heißt: Qualifizierungsmaßnahmen sind für die Unternehmen nicht mit zusätzlichen direkten Ausgaben verbunden; sowohl Seminargebühren als auch Fahrt- und Übernachtungskosten werden aus dem gemeinsamen Topf bezahlt. Der Vorteil laut Jaich: Für Unternehmen erhöht sich der Anreiz, die eigenen Mitarbeiter weiterzubilden.
Empfehlung: Regionale Branchenfonds einrichten
Um den verschiedenen Branchen und Regionen gerecht zu werden, empfiehlt Jaich unterschiedliche Fonds. Da die Qualifizierungskosten in den Branchen nicht einheitlich sind, hält er z.B. einen bundesweit einheitlichen Prozentsatz als Umlage für wenig sinnvoll. Wünschenswert ist nach Ansicht des Ökonoms, dass der Staat rechtliche Voraussetzungen schafft, damit in Tarifverhandlungen spezifische Fondsmodelle vereinbart werden können.
Apropos Staat: Laut Gutachten soll die öffentliche Hand nicht dauerhaft und direkt an der Finanzierung der
Weiterbildung beteiligt werden. Ein Engagement des Staates ist vielmehr in Form von Sonderleistungen vorgesehen. Diese könnten z.B. die Förderung von Verbundmodellen oder von Innovationen sein. Die Unternehmen sollen indes nicht alle die gleichen Umlagen leisten. Als Bemessungsgrundlage könnte sich Jaich die Lohnsumme eines Betriebes oder die Beschäftigtenzahl vorstellen, da diese Kennzahlen in direktem Zusammenhang zur Qualifikation der Mitarbeiter stehen.