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Gründen für Trainer: Die Mini-GmbH kommt im Herbst

Wer sich als Trainer selbstständig macht, geht meist mit so geringem Startkapital an den Markt, dass er keine GmbH gründen kann. Das Problem: Kommt es im Geschäft zu finanziellen Schwierigkeiten, haftet er mit seinem gesamten Vermögen. Die neue Mini-GmbH könnte Abhilfe schaffen. Training aktuell hat Wissenswertes zur 'GmbH für Einsteiger' recherchiert.

Es wurde hart gerungen um die Mini-GmbH, doch spätestens nach der Sommerpause soll sie endlich kommen: Am 26. Juni 2008 hat der Bundestag das dafür relevante MoMiG, das 'Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen', beschlossen. Jetzt muss nur noch der Bundesrat zustimmen. Reine Formsache laut Bundesjustizministerium: 'Eine gute Nachricht für Gründer – das MoMiG kommt!' titelte die Pressestelle optimistisch.

'Eine interessante Neuerung für Trainer'

Mit anderen Worten: Das über hundert Jahre alte GmbH-Gesetz wird grundlegend erneuert. Unter anderem fügt der Gesetzgeber den § 5 a ein und beschreibt dort die 'haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft (UG)'.

'Die Mini-GmbH, oder genauer: die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft, kann sich für Trainer wirklich lohnen', sagt der Berliner Anwalt Hans Olbert, Spezialist für Rechtsprobleme von Trainern und Beratern und Autor entsprechender Gründungsliteratur. 'Die Gründer müssen das Gesellschaftskapital nicht mehr vorstrecken. Sie können bei Null anfangen und ihr Kapital nach und nach, ohne zeitliche Vorgaben des Gesetzgebers, aufbauen. Das ist eine wirklich interessante Neuerung.'

Die wichtigsten Fakten zur Mini-GmbH

Die Konditionen der Mini-GmbH, so wie sie dem Bundesrat vorliegen:

Kein Mindeststammkapital: Die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft ist keine neue Rechtsform, sondern vielmehr eine kostengünstige Einstiegsvariante in die 'normale' GmbH. Trainer können sie ohne ein bestimmtes Mindeststammkapital gründen.

Erleichterte Formalitäten: Für unkomplizierte Standardgründungen stellt der Gesetzgeber ein so genanntes Musterprotokoll für Mini-GmbHs zur Verfügung, das nur noch unterschrieben und notariell beglaubigt werden muss. Außerdem soll der elektronische Eintrag ins Handelsregister schneller gehen, so dass die Mini-GmbH schon nach wenigen Tagen startklar sein kann.

Gläubigerschutz: An die Kunden und Geldgeber der haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft hat der Gesetzgeber ebenfalls gedacht: Für die Mini-GmbH gelten strenge Transparenzvorschriften. Sie muss als 'UG (haftungsbeschränkt)' firmieren. Wenn Zahlungsunfähigkeit droht, müssen alle Beteiligten Insolvenz anmelden. Sonst droht ihnen doch noch die Haftung mit ihrem Privatvermögen.

Rückstellung von Gewinnen: Einzig bei der unternehmerischen Freiheit müssen Trainer, die als Mini-GmbH starten, Abstriche machen. Über ihre Gewinne dürfen sie nämlich nicht frei verfügen, sondern sie nur bis zu drei Vierteln ausschütten. Das restliche Viertel muss angespart werden, bis das Mindeststammkapital der GmbH von 25.000 Euro erreicht ist. Danach kann der Unternehmer selbst entscheiden, ob er künftig als 'echte' GmbH firmieren will.

Echte Alternative für Einzelkämpfer und Teams

Bislang hatten die meisten Trainer keine Wahl, wenn es um die Rechtsform ging: Fast alle starteten als Einzelunternehmer oder im Team als GbR in die Selbstständigkeit – und hafteten mit ihrem gesamten Vermögen, also auch mit ihren privaten Ersparnissen. Wer seine Haftung einschränken wollte, musste zur Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ein Stammkapital von 25.000 Euro nachweisen.

Expertenrat macht Gründung sicherer

Starten ohne Stammkapital ermöglicht auch bislang schon die britische Limited (Ltd.). Allerdings hat die ausländische Gesellschaftsform bei deutschen Kunden und Geldgebern kein gutes Image. Der Zusatz Ltd. klingt für viele nach undurchsichtiger 'Briefkastenfirma', weil der Firmensitz grundsätzlich in Großbritannien angesiedelt sein muss. Wenn man zudem bedenkt, dass alle Formalitäten bei der Ltd. auf Englisch abzuwickeln sind, ist die deutsche Variante eine gute Alternative. Interessierte sollten die Wahl der Rechtsform aber auf jeden Fall mit einem Experten wie etwa einem Steuerberater oder einem Wirtschaftsanwalt durchsprechen. Das gilt vor allem, wenn sich mehrere Trainer zusammentun.

Autor(en): (Monika Schaake)
Quelle: Training aktuell 08/08, August 2008
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