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Gesetz zur Reform der Arbeitsförderung

Der Deutsche Bundestag hat das Gesetz zur Reform der Arbeitsförderung beschlossen. Danach sollen die Einsatzmöglichkeiten des bisherigen Arbeitsförderungsgesetzes verbessert werden, wozu neben Beratung und Vermittlung sowie der Förderung der Berufsausbildung auch die berufliche Weiterbildung zählt. Außerdem werden Trainingsmaßnahmen als neue Instrumente eingeführt. Das Gesetz soll vor allem die Erwerbschancen von Arbeitslosen verbessern und Arbeitslosigkeit vermeiden helfen.
Autor(en): (eab)
Quelle: Training aktuell 02/97, Februar 1997
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