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Fernlernen: Aufklärungsarbeit über Bildungsgutscheine tut Not

Viele Arbeitslose wissen nicht, dass die Bundesagentur für Arbeit Fernunterricht als innovative Lernmethode fördert. Diese Erfahrung haben die Mitglieder des Verbandes Forum DistancE-Learning in den vergangenen Monaten gemacht. Jetzt wollen sie Aufklärungsarbeit leisten: 'Unsere Mitgliedsinstitute klären nicht nur die Interessenten auf, sondern leisten auch vereinzelt Überzeugungsarbeit bei den Beratern in den Agenturen für Arbeit', sagt Präsident Dr. Martin Hendrik Kurz.

So informieren die Bildungseinrichtungen Arbeitslose z.B. darüber, dass sie den Gutschein innerhalb von drei Monaten einlösen müssen, da er sonst verfällt, dass sie den Gutschein vor Start der Maßnahme bei der Agentur für Arbeit einreichen müssen und dass die gewünschte Weiterbildungsmaßnahme von der Agentur für Arbeit geprüft und zugelassen sein muss.

Die Anzahl der zugelassenen Fernlehrgänge bei den Mitgliedsinstituten wächst nach Angaben des Forum DistancE-Learning ständig. Bei der Studiengemeinschaft Darmstadt (SGD) z.B. seien von insgesamt 150 Lehrgängen zwölf bereits zugelassen, 50 befinden sich derzeit im Zulassungsverfahren.

Weitere Informationen zu aktuell zugelassenen Fernlernkursen und den Umgang mit Bildungsgutscheinen gibt es bei der Studienberatung des Forums DistancE-Learning im Internet.
Autor(en): (aen)
Quelle: Training aktuell 03/04, März 2004
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