Newsticker

Erst geschult, dann gekündigt

Gekündigte Mitarbeiter müssen während ihrer Beschäftigung angefallene Schulungskosten nicht zwangsläufig selbst tragen. Das hat das Arbeitsgericht Mainz entschieden. Anlass für den Rechtsstreit war eine missverständliche Formulierung in einem Arbeitsvertrag, laut der der Arbeitnehmer 'die Kosten bei vorzeitigem Verlassen des Unternehmens' tragen sollte. Dies könne laut Gericht so verstanden werden, dass nur der Fall der Kündigung durch den Mitarbeiter gemeint sei. Kündigt aber das Unternehmen, muss es auch die Schulungskosten übernehmen.
Autor(en): (aen)
Quelle: Training aktuell 08/03, August 2003
Wir setzen mit Ihrer Einwilligung Analyse-Cookies ein, um unsere Werbung auszurichten und Ihre Zufriedenheit bei der Nutzung unserer Webseite zu verbessern. Bei dem eingesetzten Dienstleister kann es auch zu einer Datenübermittlung in die USA kommen. Ihre Einwilligung bezieht sich auch auf die Erlaubnis, diese Datenübermittlungen vorzunehmen.

Wenn Sie mit dem Einsatz dieser Cookies einverstanden sind, klicken Sie bitte auf Akzeptieren. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung und den damit verbundenen Risiken finden Sie hier.
Akzeptieren Nicht akzeptieren
nach oben Nach oben