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EU-Klage gegen Bundesländer

Die Europäische Kommission geht weiter gegen die Arbeitnehmer-Weiterbildungsgesetze der Bundesländer vor. Kern des Streits ist eine Klausel, die besagt, dass Arbeitnehmer nur dann mit fortlaufender Bezahlung des Arbeitgebers während einer Bildungsmaßnahme rechnen können, wenn sie einen Weiterbildungsträger des eigenen Bundeslandes auswählen. Diese Regelungen verstoßen jedoch gegen die Dienstleistungsfreiheit, moniert die EU. Das Saarland hatte seine Weiterbildungsgesetze auf EU-Anforderung im Sommer geändert, das Land Nordrhein-Westfalen will es auf einen Rechtsstreit mit dem Staatenbund ankommen lassen. Bei beruflicher Weiterbildung handele es sich nicht um eine Dienstleistung, sondern um Bildung, argumentiert das Land. Da letzteres Ländersache sei, dürfe sich die EU nicht einmischen.
Autor(en): (com)
Quelle: Training aktuell 12/08, Dezember 2008
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