Newsticker

'Die AZWV wird zur Doppelbelastung für Fernkurs-Anbieter'

Seit jeher müssen Fernkurse von der Zentralstelle (ZFU) für Fernunterricht zugelassen werden. Jetzt kommt eine neue Akkreditierung hinzu: Sollen für die Kurse Bildungsgutscheine ausgegeben werden, müssen sie zusätzlich den Kriterien der neuen Rechtsverordnung zur Anerkennung und Zulassung Weiterbildung (AZWV) genügen. Wie der bürokratische wie finanzielle Mehraufwand vermieden werden kann, erklärt Dr. Martin Kurz, Präsident des Forum Distance-Learning, im Gespräch mit Training aktuell.

Herr Kurz, was bedeutet die neue Rechtsverordnung AZWV für die Fernlernanbieter?

M. Kurz: Wir sehen sie als große Chance, dass Distance-Learning-Anbieter - darunter fassen wir alle Fernunterrichts- sowie e-Learning-Anbieter - bei der Ausgabe von Bildungsgutscheinen den gleichen Status bekommen wie Präsenzanbieter. Wir haben in vergangener Zeit die Erfahrung gemacht, dass Bildungsgutscheine verstärkt auch für Distance-Learning-Formen eingesetzt werden. Wenn die Anbieter reagieren und ihre Maßnahmen entsprechend zertifizieren lassen, könnte das dazu führen, dass diese Lernformen noch stärker als bisher berücksichtigt werden.

Wie ist die Branche auf das neue Verfahren vorbereitet?

M. Kurz: Prinzipiell gut, denn alle Maßnahmen, die unter das Fernunterrichtsschutzgesetz fallen, sind von der Zentralstelle für Fernunterricht, der ZFU, zugelassen. Und diese Zulassung diente der Bundesagentur für Arbeit bisher als Grundlage, in einem so genannten vereinfachten Verfahren auch eine Zertifizierung auszusprechen. Für diese Anbieter und Maßnahmen konnten bislang Bildungsgutscheine ausgegeben werden.

Ersetzt denn jetzt die AZWV quasi die ZFU-Zulassung?

M. Kurz: Leider nein. Durch die aktuelle Neuordnung müssten die Anbieter doppelt zugelassen werden, nämlich nach dem Fernunterrichtsschutzgesetz durch die ZFU und nach der neuen Rechtsverordnung durch eine fachkundige Stelle. Wir wünschen uns daher, dass beides verbunden wird, um doppelten Aufwand und doppelte Kosten zu vermeiden.

Was spricht für die Kopplung?

M. Kurz: Die Verfahren ähneln sich sehr stark. Beide prüfen die inhaltliche Qualität und die Zielsetzung der Maßnahmen, also was die Maßnahmen inhaltlich bieten, auf welchen Abschluss sie vorbereiten, welche Zielgruppe sie ansprechen. Beide prüfen die Qualifikation des eingesetzten Personals und der eingesetzten Medien. Es gibt also eine sehr große Überschneidung. Wie wir wissen, sehen das auch die Vertreter der ZFU und der Bundesagentur für Arbeit so.

Wie sieht also Ihr Lösungsvorschlag aus?

M. Kurz: Wir plädieren dafür, dass man die staatliche ZFU zu einer so genannten fachkundigen Stelle macht, die künftig Anbieter nach der neuen Rechtsverordnung zulassen darf. Die ZFU könnte dann in einem integrierten Verfahren zweifach tätig werden: Sie könnte sowohl eine staatliche Zulassung nach dem Fernunterrichtsschutzgesetz erteilen als auch - wenn der Anbieter es beantragt - eine Zulassung nach der AZWV.

Wie groß ist die Chance, dass die ZFU diese Rolle bekommt?

M. Kurz: Hoch - da sowohl die ZFU als auch die Bundesagentur signalisiert haben, dass sie die Zusammenlegung grundsätzlich für sinnvoll halten. Es hängt jetzt an den Ländern, die Träger der ZFU sind. Dort gibt es noch ein paar Bedenken, weil die Akkreditierung als fachkundige Stelle ja erstmal Geld kostet. Andererseits bietet die Akkreditierung natürlich auch wieder die Gelegenheit, Gelder einzunehmen. Denn jede Zertifizierung wird von den Bildungseinrichtungen bezahlt.
Autor(en): (aen)
Quelle: Training aktuell 09/04, September 2004
Wir setzen mit Ihrer Einwilligung Analyse-Cookies ein, um unsere Werbung auszurichten und Ihre Zufriedenheit bei der Nutzung unserer Webseite zu verbessern. Bei dem eingesetzten Dienstleister kann es auch zu einer Datenübermittlung in die USA kommen. Ihre Einwilligung bezieht sich auch auf die Erlaubnis, diese Datenübermittlungen vorzunehmen.

Wenn Sie mit dem Einsatz dieser Cookies einverstanden sind, klicken Sie bitte auf Akzeptieren. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung und den damit verbundenen Risiken finden Sie hier.
Akzeptieren Nicht akzeptieren
nach oben Nach oben