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Coaching-Gutscheine gibt es nicht!

'Hat jemand schon Erfahrungen mit den Coaching-Gutscheinen vom Arbeitsamt gesammelt?' Diese Frage - im Online-Forum des Bonner Verlages managerSeminare gestellt - war Ende Februar 2004 Ausgangspunkt einer mit vielen Fragezeichen versehenen Diskussion. Unkenntnis herrschte insbesondere darüber, bei wem Coaching-Gutscheine eingelöst werden dürfen und wie ihre Abrechnung erfolgt. Das Skurrile an dem Austausch: Es wurde über etwas diskutiert, was gar nicht existiert. 'Die Agenturen für Arbeit vergeben keine Coaching-Gutscheine', stellt Klaus Koch von der Agentur für Arbeit in Hamburg klar.

Coaching-Maßnahmen werden laut Koch zwar vom Arbeitsamt finanziert. Allerdings betrifft das ausschließlich die Zielgruppe der Existenzgründer zur Begleitung in ihre Selbstständigkeit. Zudem handelt es sich dabei nicht um ein Gutschein-Verfahren, das Prozedere ist viel simpler: Der vom Existenzgründer ausgewählte Coach - das Arbeitsamt gibt diesbezüglich im Übrigen keine Adressen vor - schickt für seine Coaching-Leistung einfach eine Rechnung an das Arbeitsamt. Besonderheiten bezüglich Steuer etc. sind bei der Abrechnung nicht zu beachten. Alternativ kann der Coachee das Geld vorstrecken und seinerseits mit dem Arbeitsamt abrechnen.
Autor(en): (pwa)
Quelle: Training aktuell 04/04, April 2004
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