Newsticker

Bundeswirtschaftsministerium lehnt Berufsrecht für Unternehmensberater ab

Neun Monate ließ die Anwort des Bundeswirtschaftsministeriums auf sich warten, Ende 1997 bekam der Bundesverband Deutscher Unternehmensberater (BDU) dann Post von Bundeswirtschaftsminister Rexrodt: 'Das in Art. 12, Abs. 1 des Grundgesetzes verbriefte Recht auf Berufs- und Gewerbefreiheit darf nicht eingeschränkt werden.' Damit lehnte das Bundeswirtschaftsministerium die vom BDU vorgeschlagene Einführung eines Berufsgesetzes für Unternehmensberater ab.
Bereits im April 1997 hatte der BDU dem Ministerium seinen Vorschlag für ein schlankes Berufsrecht zur Prüfung vorgelegt. Zwei Kernanforderungen bildeten die Grundlage dieses Eckwerte-Papiers: eine genaue Definition der Berufsbezeichnung Unternehmensberater, um Mißbrauch zu verhindern, sowie die Ermöglichung berufsübergreifender Kooperationen mit den gesetzlich regulierten und verkammerten Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und Rechtsanwälten.
Für den BDU ist die Antwort des Ministeriums unbefriedigend, wenngleich auch wenig überraschend. BDU-Vizepräsident Rémi Redley moniert: 'Alle Gegenargumente sind bekannt, die offizielle Begründung mit Artikel 12 ist mehr als dünn, da wir keine Einschränkung der Berufsausübungsfreiheit vorgeschlagen haben.'
Hintergrund der Forderung eines Berufsrechtes für Unternehmensberater ist der wachsende europäische Wettbewerbsdruck. Hier haben nach Ansicht des BDU deutsche Unternehmensberater aufgrund der augenblicklichen Gesetzeslage das Nachsehen. In Frankreich oder den Niederlanden beispielsweise sei eine gleichberechtigte Koalition mit anderen freien Berufen möglich. Der Globalisierung und dem schnittstellenübergreifenden Beratungsbedarf der Klienten könne hier mit Teams aus Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern und Unternehmensberatungen begegnet werden. Dies bleibe den Beratern in Deutschland jedoch verwehrt, so daß europäische Berater-Kollegen mit ihrem besseren Dienstleistungsangebot Wettbewerbsvorteile genießen würden.
Redley abschließend: 'Wir können uns nur dann zufrieden geben, wenn zukünftig im Rahmen der angedeuteten De-Regulierungsmaßnahmen Partnerschaft und/oder Koalitionen zwischen den benachbarten Berufen und uns möglich werden.'
Autor(en): (nbu)
Quelle: Training aktuell 03/98, März 1998
Wir setzen mit Ihrer Einwilligung Analyse-Cookies ein, um unsere Werbung auszurichten und Ihre Zufriedenheit bei der Nutzung unserer Webseite zu verbessern. Bei dem eingesetzten Dienstleister kann es auch zu einer Datenübermittlung in die USA kommen. Ihre Einwilligung bezieht sich auch auf die Erlaubnis, diese Datenübermittlungen vorzunehmen.

Wenn Sie mit dem Einsatz dieser Cookies einverstanden sind, klicken Sie bitte auf Akzeptieren. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung und den damit verbundenen Risiken finden Sie hier.
Akzeptieren Nicht akzeptieren
nach oben Nach oben