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Bundesrat verabschiedet Gesetz zur Förderung von Kleinunternehmen

Seit dem 11. Juli 2003 ist das Kleinunternehmerfördergesetz beschlossene Sache. Ziel der neuen Regelungen ist die steuerliche und bürokratische Entlastung für kleine (Trainings-)Unternehmen sowie für Existenzgründer.
So, wie es ürsprünglich geplant war, ist das Gesetz allerdings nicht verabschiedet worden. Der erste Gesetzvorschlag (vgl. Training aktuell 6/2003, S. 25) sah vor, dass Kleinunternehmer und Existenzgründer ihre Gewinne pauschal ermitteln, indem sie die Hälfte der Betriebseinnahmen als Betriebsausgaben ansetzen. Diese Regelung fand nicht die nötige Zustimmung im Bundesrat. Die Mehrheit der Bundesratsmitglieder hielt sie für die Betroffenen für nicht sinnvoll, da eine Umsatzrendite von über 50 Prozent in der Praxis eher die Ausnahme sei. Erst der im Vermittlungsausschuss ausgehandelte Kompromiss konnte Bundestag und Bundesrat passieren. Im auf dieser Basis beschlossenen Gesetz sind die Buchführungspflichtgrenzen angehoben worden: Beträgt der Umsatz nicht mehr als 350.000,- Euro und der Gewinn nicht mehr als 30.000,- Euro, müssen (Trainings-)Unternehmen für das Finanzamt nun lediglich eine Einnahme-Überschussrechnung erstellen. D.h.: Den Einnahmen werden sämtliche Kosten gegenübergestellt. Inventur und Kassenbuch sind nicht erforderlich.
I
m Bundesgesetzblatt ist das Gesetz noch nicht veröffentlicht worden. Informationen sind bislang lediglich über den Bundesrat verfügbar.
Autor(en): (aen)
Quelle: Training aktuell 08/03, August 2003
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