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Der Bundesrat hat Mitte Februar 2009 eine Entscheidung des Bundestages bestätigt, nach der sechs weitere Branchen ins Arbeitnehmer-Entsendegesetz aufgenommen werden. Damit ist es sehr wahrscheinlich, dass Beschäftigte in der Aus- und Weiterbildung, die für die Bundesagentur für Arbeit tätig sind, ab dem Sommer 2009 Anspruch auf einen Mindestlohn haben.