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Bundeskabinett beschließt Meister-BAföG ´96

Das Bundeskabinett hat jetzt den Gesetzentwurf zur Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung (kurz 'Meister-BAfÖG') beschlossen. Damit erhalten rund 90.000 angehende Handwerks- und Industriemeister, Fachkaufleute, Techniker und Betriebswirte sowie Anwärter auf vergleichbare Abschlüsse im Gesundheitswesen und im sozialpädagogischen Bereich künftig für die Vorbereitung auf ihren Fortbildungsabschluß staatliche Förderung. Alleinstehende Teilnehmer an Vollzeitmaßnahmen erhalten demnach ab 1. Januar 1996 bis zu 1.045 DM monatlich für den Lebensunterhalt. Verheiratete werden mit bis zu 1.465 DM gefördert, pro Kind gibt es weitere 250 DM mehr. Die Höhe der Förderung ist abhängig vom Einkommen und Vermögen des Teilnehmers bzw. des Ehegatten. Bis zu 373 DM werden als Zuschuß geleistet, der Rest wird über ein zinsgünstiges Darlehen der Deutschen Ausgleichsbank finanziert. Auch zur Finanzierung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren ist bis zu einer Gesamthöhe von 20.000 DM ein Bankdarlehen vorgesehen. Das Darlehen muß nach Ende der Ausbildung innerhalb von 10 Jahren mit einer monatlichen Mindestrate von 250 DM zurückgezahlt werden.
Autor(en): (BMBF)
Quelle: Training aktuell 10/95, Oktober 1995
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