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Bildungssparen soll künftig die gleiche Bedeutung zukommen wie anderen staatlich geförderten Vorsorgeleistungen. Das zumindest ist die Vorstellung von Matthias Berninger von Bündnis 90/Die Grünen. Im Unterschied zum Bausparen oder zu Vermögenswirksamen Leistungen soll das Bildungssparen aber nur auf einen Zeitraum von wenigen Jahren angelegt sein, erläutert der Bundestagsabgeordnete in einem Interview mit dem Forum Bildung, Bonn. Sein Vorschlag: Jeder Arbeitnehmer mit einem Einkommen bis zu 70.000 Mark führt ein Sparkonto, in das jährlich 1.825 Mark eingezahlt werden. Er selbst trägt dazu 43 Prozent bei, den Rest teilen sich Arbeitgeber und Staat. Nach Ansicht von Berninger, der seit Januar 2001 Staatssekretär im neu eingerichteten Bundesministerium für Verbraucherschutz ist, kann dadurch die Verantwortung des Einzelnen, beschäftigungsfähig zu bleiben, unterstützt werden. Zudem könnten im Steuerrecht die Anreize für Weiterbildungsausgaben noch ausgebaut werden, beispielsweise durch die Absetzbarkeit auch solcher Bildungsmaßnahmen, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem erlernten Beruf stehen.