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BfA entdeckt freiberufliche Trainer als Beitragszahler

Mit unerwarteten Nachzahlungen in die Rentenkasse müssen freiberufliche Trainer rechnen. Die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) hat nämlich ein bereits 1913 eingeführtes 'Gesetz über die Versicherung der Privatlehrer' wieder entdeckt. Dieses verpflichtet 'Lehrer und Erzieher, die im Zusammenhang mit ihrer selbstständigen Tätigkeit keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen', zur Beitragszahlung in die Rentenversicherung. Und das gegebenenfalls auf vier Jahre rückwirkend zuzüglich Säumniszuschlägen.
Das Gesetz aus Kaiserzeiten ist alles andere als eindeutig. 'Das Vermitteln von Fähigkeiten und Fertigkeiten', so Hildegard Merten vom Kölner Stadtverband der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), ist das Kriterium, an dem die BfA die Lehrtätigkeit im Sinne des Gesetzes als erfüllt ansieht. Volkshochschullehrer sind demnach ebenso betroffen wie Fitness-, Rhetorik- oder Moderationstrainer. Inzwischen hat die GEW eine saubere Abgrenzung der einzelnen Berufsgruppen seitens der BfA angemahnt, denn der Kreis der neu entdeckten Beitragspflichtigen wird von Tag zu Tag größer. 'Klagen und Einsprüche haben kaum Aussicht auf Erfolg', macht Hildegard Merten wenig Hoffnung, schließlich tue die BfA nichts anderes, als ein gültiges Gesetz anzuwenden. Die GEW setzt nun auf politische Lobbyarbeit, um auf die Folgen des Gesetzes aufmerksam zu machen. So ist für den 5. Mai 2000 in Köln eine Pressekonferenz angesetzt, zu der auch Arbeitsminister Walter Riester und Bildungsministerin Edelgard Bulmahn eingeladen sind.
Bis eine entsprechende Gesetzesänderung bzw. -nivellierung in Kraft tritt, können Betroffene nur hoffen, dass die BfA sie übersieht.
Autor(en): (jgr)
Quelle: Training aktuell 05/00, Mai 2000
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