Für Diskussionen und weiteres Kopfzerbrechen sorgt nach wie vor der Gesetzesantrag des Senats Hamburg, der sich um eine 'Regelung der Rechtsbeziehungen zwischen Anbietern und Hilfesuchenden auf dem Gebiet der gewerblichen Lebensbewältigungshilfe' bemüht.
Nachdem verschiedene Verbände der Aus- und Weiterbildung, u.a. der Bund Deutscher Verkaufsförderer und Trainer (BDVT) und das Trainertreffen Deutschland, bereits mit einem Positionspapier die zuständigen Stellen über ihre Bedenken hinsichtlich einzelner Gesetzespassagen informiert haben, äußerte nun auch der Bundesverband Deutscher Unternehmensberater BDU in einem Schreiben deutliche Kritik an dem vorliegenden Entwurf.
Zwar hält der BDU den eingeschlagenen Weg ebenfalls für prinzipiell begrüßenswert - soll er doch den Verbraucher vor dem Einfluß von Sekten und Psychogruppen in Weiterbildung und Beratung schützen -, jedoch die bisherige Vorlage für nicht geeignet. Ebenso wie der BDVT glaubt auch der Unternehmensberaterverband an 'existenzbedrohende Auswirkungen' für circa 20.000 selbständige Trainer.
Kritisiert wird im einzelnen, daß im Gesetzesantrag weder zwischen Unternehmen und Privatpersonen als Kunden unterschieden noch bei dem Begriff 'gewerbliche Lebensbewältigungshilfe' differenziert wird. Zu weiterer Verwirrung würde zudem die im Gesetzesantrag vorgenommene Aufhebung einer Abgrenzung zu psychosozialen Therapie-Angeboten - sprich Heilkunde - führen. Anlaß zu Kritik bietet nach Ansicht des BDU auch die Beweislastumkehr, die, so heißt es im Schreiben, den Seminarveranstalter im Grunde der Willkür 'nicht wohlwollender' Teilnehmer ausliefere. Durch die geplanten Paragraphen zum Widerrufsrecht und zur Kündigung würde dem Seminarveranstalter zudem die Kalkulationsgrundlage entzogen.
Mit dem Wunsch auf 'wohlwollende Prüfung' ging das Schreiben des BDU an alle 16 Mitglieder des Rechtsausschusses des Bundesrates, an die Vorsitzende der Enquetekommission für sog. Sekten und Psychogruppen und an die Initiatoren des Gesetzes, also an den Senat Hamburg.
Jetzt ist jedoch erst einmal Abwarten angesagt. Der Rechtsausschuß des Bundesrates hat nämlich die Prüfung des Gesetzesantrages auf Dezember 1997 vertagt. Eine Anhörung der 'Betroffenen' ist daher noch nicht im Gespräch.