Die Zertifizierungsorganisationen Certqua, Quacert und TÜV Rheinland dürfen in Zukunft darüber entscheiden, welche Bildungsträger Fördermittel für die Qualifizierung von Arbeitslosen erhalten. Sie sind nämlich die ersten so genannten Fachkundigen Stellen, die die Bundesanstalt für Arbeit (BA) im Rahmen der im Juli 2004 in Kraft getretenen Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung (AZWV) jetzt zugelassen hat.
Kurz zum Hintergrund: Das AZWV sieht vor, dass sich Bildungsträger, die arbeitsamtgeförderte Maßnahmen anbieten wollen, in Zukunft von einer BA-unabhängigen Anerkennungsstelle - einer Fachkundigen Stelle - zertifizieren lassen müssen. In einem Prüfverfahren sollen die Zertifizierungsstellen u.a. checken, ob der Bildungsträger finanziell leistungsfähig ist und ob er ein wirksames Qualitätsmanagementsystem vorweisen kann.
Welche QM-Systeme Anerkennung finden, ist allerdings noch nicht ganz geklärt. Der Grund: Der Anerkennungsbeirat der BA hat für diesen Bereich noch keine Empfehlungen ausgesprochen. Bis zur einer bindenden Vorgabe, die in den nächsten Wochen erwartet wird, akzeptieren sowohl Certqua als auch TÜV Rheinland und Quacert die 'gängigen' QM-Systeme ISO 9001, EFQM und LQW. Aber auch andere QM-Systeme, z.B. das BQM und das TÜV-Cert-Excellence-Modell, werden anerkannt.
Die drei Fachkundigen Stellen dürften im Übrigen nicht lange alleine bleiben. Der BA liegen bereits weitere Anträge auf dem Tisch, eine ausreichende Anzahl an Akkreditierern dürfte bald erreicht sein. So geht die BA davon aus, dass die SGB-III-Zulassung bereits im Herbst 2005 nicht mehr über die örtlichen Arbeitsagenturen erfolgt, sondern über die Fachkundigen Stellen zwingend vorgeschrieben sein wird. Die Übergangsfrist, die ursprünglich bis zum 1. Januar 2006 laufen sollte, wird damit verkürzt.