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Ausbildung zum BDVT-geprüften Trainer: Anforderungen an Lizenznehmer vorgestellt

Einen Anforderungskatalog an die Anbieter von Trainer-Ausbildungen stellt der Berufsverband Deutscher Verkaufsförderer- und Trainer (BDVT) vor. Mitgliedsinstitute, die die darin beschriebenen Kriterien erfüllen, können zum 'BDVT-geprüften Trainer und Berater' ausbilden - vorausgesetzt sie erwerben die entsprechende Lizenz in Form eines Kooperations- und Markennutzungsvertrages.
Die Voraussetzungen für Lizenzanwärter beziehen sich sowohl auf das Trainingsinstitut als auch auf die verantwortlichen Trainer und das Trainingskonzept. Das Institut muss z.B. drei Jahre Markterfahrung vorweisen und neben der Trainerausbildung weitere Trainings oder vergleichbare Projekte anbieten. Zudem verpflichtet sich das Institut im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem BDVT zur Weiterbildung der eigenen Trainer. Laut Kriterienkatalog des Verbandes wird die Ausbildung von mindestens zwei verantwortlichen Trainern begleitet. Diese müssen drei Jahre Lehrerfahrung sowie eine fundierte Trainer-Ausbildung nachweisen. Institute, die in die Ausbildungsliste aufgenommen werden wollen, benötigen Trainer, die bereits zehn weitere Trainer ausgebildet haben. Institute, die die Trainerausbildung neu anbieten, sollen die Lizenz zur Probe erhalten und in den ersten drei Jahren jährlich überprüft werden.
Die Inhalte der Ausbildung sollen sich am Berufsbild Trainer des BDVT orientieren. Die Mindestdauer beträgt 130 Ausbildungsstunden, verteilt über mindestens 15 Tage. Für die Abschlussprüfung wird der Verband eine Prüfungsordnung erstellen. Der Ablauf der Prüfung ist zu protokollieren.
Kooperationspartner für die Ausbildung 'BDVT- geprüfter Trainer und Berater' sind bislang die Agentur Kommunikation und Marketing, Magdeburg, die Sonnenholzer Plus-Seminare, Kirchheim, die INtem Trainergruppe, Mannheim, die TAM Trainerakademie München und die GMW Gesellschaft für marktwirtschaftliche Weiterbildung mbH, Berlin.
Autor(en): (abi)
Quelle: Training aktuell 10/99, Oktober 1999
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