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Arbeitslosenqualifizierung: Bildungsträger vor neuen Aufgaben

Seit 1. Januar 2003 sind sie nun in Kraft, die Gesetze für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt. Seitdem gibt es viel Diskussionsstoff: Auf einer Veranstaltung im Rahmen der Bildungsmesse am Köllnischen Park Mitte Januar 2003 in Berlin diskutierten Vertreter von Weiterbildungseinrichtungen und Arbeitsämtern die größten Herausforderungen.

Die Beratung verlagert sich vom Arbeitsamt auf die Bildungsträger
Erhebliche Umstellungen erwarten die Bildungsträger z.B. durch die Einführung der Bildungsgutscheine. 'Die Beratung der Arbeitslosen wird von den Arbeitsämtern auf die Bildungsträger verlagert. Das erhöht den Aufwand für die Bildungsträger enorm', benennt Edda Bindewald, Leiterin von WBS Berlin Süd des bundesweit tätigen Trainingsinstituts WBS Training, eine auf die Anbieter von Weiterbildung zukommende Mehrbelastung. Während vormals die Arbeitsämter den Arbeitslosen beraten und für ihn entschieden haben, wo er qualifiziert wird, liegt die Entscheidung jetzt bei dem Arbeitslosen, der vom Bildungsträger beraten werden will.

Eine weitere Folge, die die freie Wahl des Bildungsträgers mit sich bringen wird: 'Die Weiterbildungsanbieter müssen verstärkt auf sich aufmerksam machen', erläutert Bindewald. Stärkeres Marketing ist also gefragt, schließlich stehen die Bildungsträger in Konkurrenz zueinander und müssen um die Gunst der Inhaber der Bildungsgutscheine buhlen. Eine Aufgabe, die vor allem kleinen Instituten mit geringen Marketingbudgets schwer fallen dürfte.

Zu einer Hürde für die Weiterbildungsträger könnte auch das neue Zulassungsverfahren werden. Momentan ist zwar die Stelle, die Weiterbildungsträger und -maßnahmen zulassen wird, noch nicht eingerichtet. Übergangsweise übernehmen die Arbeitsämter diese Aufgabe, ebenfalls übergangsweise gelten bereits vergebene Anerkennungen von Trägern und Maßnahmen weiter.

Individueller Zuschnitt von Kursen muss möglich sein
Für Neuzulassungen indes gelten bereits die neuen Bestimmungen. Eine davon, die Umstellungen erwarten lässt, betrifft die Kurse: Sie sollen individuell und in Modulen qualifizieren. Damit sollen Teilnehmer passgenaue, u.U. auch verkürzte Kurse belegen können, um nicht Inhalte lernen zu müssen, die sie bereits beherrschen. Der modulare Aufbau soll den Teilnehmern einen flexiblen Einstieg in die Qualifizierung ermöglichen, was nötig ist, weil die Bildungsgutscheine nur drei Monate gültig sind und innerhalb dieses Zeitraums mit der Maßnahme begonnen werden muss.

Im Extremfall bedeutet die Aufteilung von Qualifizierungsmaßnahmen in kleine Einheiten ein ständiges Kommen und Gehen von Kursteilnehmern. 'Ein Teilnehmerwechsel bedeutet immer auch einen Wechsel der Kursstruktur', erklärt Bindewald die Situation, auf die sich Dozenten einstellen müssen.

Nicht zuletzt wird von den Weiterbildungsträgern gefordert, ein Qualitätsmanagementsystem nachzuweisen. In welcher Form das geschehen soll, steht noch nicht fest. 'Wir sind seit 1997 nach ISO 9001 zertifiziert und fühlen uns gut vorbereitet', zeigt sich zumindest Bindewald zuversichtlich. Weiterbildungsträger indes, die bislang Aufwand und Kosten solcher Nachweise gescheut haben, dürften der Entscheidung über den Qualitätsnachweis mit einiger Anspannung entgegen sehen.
Autor(en): (aen/nbu)
Quelle: Training aktuell 02/03, Februar 2003
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