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Antidiskriminierungsgesetz: Arbeitgeber befürchten Klagewelle

Für Ärger und Kritik unter Arbeitgebern sorgt derzeit das Antidiskriminierungsgesetz (ADG). Das von der rot-grünen Regierungskoalition entworfene Gesetz, das am 21. Januar 2005 im Bundestag in erster Lesung beraten wurde und voraussichtlich noch im Frühjahr dieses Jahres verabschiedet wird, soll die Richtlinien der Europäischen Union zur Antidiskriminierungspolitik umsetzen. Im Kern soll es die tägliche Diskriminierung von Menschen verhindern bzw. eindämmen. So verspricht es Schutz von ethnischen Minderheiten, von Frauen, Behinderten sowie Schutz vor Diskriminierung wegen Religionszugehörigkeit und sexueller Orientierung. Dabei sieht der Entwurf u.a. einen umfassenden Diskriminierungsschutz im Arbeitsrecht vor. Ein direkter Einfluss auf die betriebliche Praxis und unmittelbare Auswirkungen auf die Personalarbeit sind daher nahe liegend.

'Umkehr der Beweislast' erleichtert Klagen

Beispiel Stellenbesetzung: Die im Gesetzestext vorgesehene 'Umkehr der Beweislast' soll Bewerbern, die sich diskriminiert fühlen, erleichtern, vor Gericht zu ziehen. So kann z.B. ein ausländischer Bewerber, der vom Unternehmen eine Absage erhalten hat, klagen, dass er auf Grund seiner ethnischen Herkunft und nicht wegen mangelnder Qualifikation abgelehnt wurde. Der Arbeitgeber muss das Gericht dann vom Gegenteil überzeugen. Gelingt ihm das nicht, drohen Schadensersatz- und Entschädigungsansprüche. Als Ausgleich kann ein abgelehnter Bewerber das Entgelt fordern, das er im Falle seiner Einstellung für seine Tätigkeit erhalten hätte. Eine Beschränkung des Schadensersatzes ist im Gesetzesentwurf nicht vorgesehen.

Der Missbrauch des Gesetzes scheint vorprogrammiert

Die Opposition und Arbeitgebervertreter fürchten eine Klagewelle und bezeichnen das Gesetz als Beschäftigungsprogramm für Juristen. 'Der Gesetzesentwurf zur Antidiskriminierung ist bürokratisch, unkalkulierbar und überzogen. Er wird ein Eldorado für Rechtsanwälte werden', sagt Arbeitgeberpräsident Dr. Dieter Hundt. 'Die Beweislastumkehr lädt geradezu ein, Diskriminierungen geltend zu machen, wo keine sind', meint Ludger Theilmeier, Präsident der Aktionsgemeinschaft Wirtschaftlicher Mittelstand (AWM). Selbst der Deutsche Anwaltsverein (DAV), der Berufsverband der deutschen Rechtsanwälte, weist darauf hin, dass die Beweislastregelung in einer Weise umgesetzt ist, 'die Missbrauch und damit unnötigen gerichtlichen Auseinandersetzungen Tür und Tor öffnet'. Unschärfen des Gesetzes würden zudem zu schwerwiegenden Auslegungs- und Anwendungsschwierigkeiten führen.

Das Antidiskriminierungsgesetz führt zu Bürokratie pur

Doch nicht nur die vermeintlichen Opfer, sondern auch Antidiskriminierungsvereine sollen ein Klagerecht erhalten. Der befürchteten Klagewelle kann daher nur mit zusätzlicher Bürokratie begegnet werden. Denn um gegen Einstellungen und Kündigungen gewappnet zu sein, scheint es den Unternehmen ratsam, personalpolitische Entscheidungen künftig gerichtsverwertbar zu dokumentieren. Die Fraport AG, Betreiber des Flughafens Frankfurt, hat bereits angekündigt, dass sie jede der rund 16.000 jährlichen Bewerbungsmappen künftig archivieren wird, um sich gegen den möglichen Vorwurf, die Nichteinstellung beruhe auf dem Alter oder der Religion des Bewerbers, wehren zu können.

Karl-Josef Lauman von der CDU/CSU hat zudem bei der Beratung des ADG im Bundestag zu Bedenken gegeben, dass ein Stück Menschlichkeit in der Arbeitswelt verloren gehen wird. 'Das Gesetz wird dazu führen, dass zu stark nach objektiven Kriterien wie Zeugnisnoten geschaut wird, da Kriterien wie Persönlichkeit und Teamfähigkeit vor Gericht nicht so eindeutig nachgewiesen werden können', meint er. Dabei wisse man aber doch, dass Sympathie sowie die Frage, ob ein Bewerber ins Team passt, sehr wichtig seien.
Autor(en): (pwa)
Quelle: Training aktuell 03/05, März 2005
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