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Sind Teilkrankschreibungen sinnvoll?

Geht es nach einem Sachverständigenrat, sollten Ärzte Arbeitnehmer in Zukunft auch teilweise krankschreiben können – statt zu 100, nur zu 75, 50 oder 25 Prozent. Die Idee erhitzt derzeit die Gemüter.

PRO: Eine Teilkrankschreibung kann medizinisch sinnvoll sein
Der Vorschlag, eine Teilarbeitsunfähigkeit einzuführen, ist nur eine von insgesamt dreizehn Empfehlungen unseres Sachverständigenrats. Damit soll – ausschließlich mit Zustimmung des Patienten, wenn es aus ärztlicher Sicht sinnvoll ist und abhängig vom konkreten Arbeitsplatz – dem Arzt und seinem Patienten eine zusätzliche Möglichkeit neben der kompletten Krankschreibung eröffnet werden. Das Prinzip gibt es in Deutschland schon länger, bisher allerdings erst ab der siebten Woche der Krankschreibung, wenn die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber endet und die Betroffenen Krankengeld erhalten. Hier besteht nach dem sogenannten Hamburger Modell längst die Möglichkeit zur schrittweisen Wiedereingliederung in den Beruf. Der Rat hat nun vorgeschlagen, dass diese Möglichkeit zukünftig auch schon in den ersten sechs Wochen der Krankschreibung genutzt werden kann. 

Aktuell gilt eine Alles-oder-nichts-Regelung: Entweder der Patient ist zu hundert Prozent krank oder zu hundert Prozent gesund. Die medizinische Realität sieht aber anders aus. Da gibt es häufig auch etwas dazwischen, denken wir zum Beispiel an eine schwangere Verkäuferin: Acht Stunden Stehen am Tag belasten sie mit fortschreitender Schwangerschaft zu sehr. Aber vier Stunden könnte und würde sie vielleicht gerne arbeiten – weil ihr zu Hause ansonsten die Decke auf den Kopf fällt. Die Mehrzahl der Krankengeld-Fälle geht auf zwei Erkrankungen zurück, die oftmals zusammenhängen: auf Depressionen und Rückenleiden. Auch hier gilt: Bei beiden Erkrankungen gibt es Fälle, in denen es aus medizinischer Sicht nicht sinnvoll ist, sechs Wochen lang zu Hause zu bleiben. Bei Depressionen etwa ist es wichtig, dass Betroffene die Rückkehr in den Alltag schaffen. Dabei kann der gewohnte Tagesablauf ebenso helfen wie der Kontakt zu Kollegen. Bei Rückenschmerzen ist es in der Regel besser, sich zu bewegen und zu laufen, als sich ins Bett zu legen. Für solche Fälle ist die Regelung gedacht. Einfach krank zur Arbeit geschickt werden soll keiner. In Schweden gibt es die Möglichkeit einer teilweisen Krankschreibung übrigens bereits seit 1990 – also seit 25 Jahren. Und die Regelung ist dort so erfolgreich, dass sie mittlerweile auch von Dänemark, Finnland und Norwegen übernommen wurde.
(Professor Dr. Ferdinand Gerlach, Vorsitzender des Sachverständigenrats zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen.)

CONTRA:Eine bessere Versorgung ist wichtiger als ein abgestuftes Krankengeld
Wissenschaftliche Untersuchungen und die aktuelle Wirklichkeit in der Arbeitswelt sprechen gegen die Einführung einer teilweisen Krankschreibung. Die hohen Fallzahlen bei psychischen und somatischen Erkrankungen stehen im engen Zusammenhang mit den Arbeitsbedingungen. Untersuchungen belegen: Es gibt mehr Arbeitnehmer, die krank zur Arbeit gehen ('Präsentismus') als solche, die gesund der Arbeit fernbleiben ('Absentismus'). Das ist der Hintergrund, vor dem der Sachverständigenrat den Vorschlag entwickelt hat, ein Teilkrankengeld einzuführen. Voraussetzung dafür ist die Feststellung einer Teilarbeitsfähigkeit durch den behandelnden Arzt im Konsens mit dem Betroffenen.

Dabei bleiben jedoch viele Fragen offen: Wie verlässlich sind Selbsteinschätzungen von Arbeitnehmern unter ökonomischem Druck und mit dementsprechend ausgeprägtem Hang zum Präsentismus? Wie qualifiziert sind insbesondere Hausärzte in Fragen der Arbeitswelt, um Teilarbeitsfähigkeiten attestieren zu können? Hat der Aufbau notwendiger Versorgungsstrukturen und wirklicher sozialer Absicherung nicht Vorrang vor einer Abstaffelung des schon in der jetzigen Struktur teilweise nicht ausreichenden Krankengeldes? Tatsächlich stellt der Sachverständigenrat selbst fest, dass bereits die bisherigen Krankengeldregelungen zu sozialen Härten führen können – auch wenn er sich für die Analyse weiterer gesellschaftspolitischer Auswirkungen nicht kompetent fühlt. Für die zeitnahe Behandlung psychischer Erkrankungen wiederum fehlen Versorgungskapazitäten. Und wie wirksam Maßnahmen wie das betriebliche Gesundheitsmanagement sind, ist aufgrund der unzureichenden Datenbasis derzeit nicht abschließend zu beurteilen.

Hilfreich wäre gewesen, wenn der Sachverständigenrat nicht nur theoretische Arbeiten und Gesetzesregelungen zurate gezogen hätte. Für die Wirklichkeit in den Betrieben sind die Beschäftigten, ihre Betriebs- und Personalräte und die Gewerkschaften Experten. Deren Erfahrungen und Kompetenzen aus Arbeitswelt und Sozialversicherungen fehlen im Gutachten des Sachverständigenrates.
(Annelie Buntenbach ist Vorstandsmitglied im Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB).)
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