HR_planning

Zusammenarbeit von Personalabteilung und Betriebsrat

Die richtigen Rahmenbedingungen schaffen

Wird im Unternehmen der Betriebsrat neu gewählt, kommen auf die Personaler neue Aufgaben zu. Denn mit dem Start in die Amtsperiode müssen die Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen Personalabteilung und Arbeitnehmervertretung abgesteckt werden. Zu klären sind Themen wie Freistellung und Weiterbildung für die Betriebsratsmitglieder. Wie sieht die Rechtslage aus? Welchen Handlungsspielraum haben die Personaler? Arbeitsrechtler René von Wickede mit einem Überblick.
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Die Themen im Einzelnen:
  • Gefahr durch Komplettfreistellung: Warum Unternehmen qualifizierte Mitarbeiter an den Betriebsrat verlieren können
  • Drohender Missbrauch: Weshalb Personaler auf Arbeitsbefreiungen von Betriebsratsmitgliedern wenig Einfluss nehmen können
  • Auffrischungen im Arbeitsrecht: Welche Schulungen Betriebsratsmitgliedern zu gewähren sind
  • Personalausstattung bei viel Arbeit: Wann dem Betriebsrat eine eigene Schreibkraft zugeteilt werden muss
  • Schwammige Rechtsbegriffe: Warum das Gesetz zur Verhinderung von Karrierebarrieren für Betriebsratsmitglieder nicht weiterhilft

Extras:
  • Ungelöste Streitigkeiten: Hier hilft das Einigungsstellenverfahren. Dr. René von Wickede erklärt, was darunter zu verstehen ist.
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