Ziel der Aktion, die auf eine Initiative des Bundesbildungsministeriums zurückgeht, ist nicht Gleichmacherei im Dschungel der Online-Kurse. Vielmehr geht es um Transparenz und Qualität, also um Verbraucherschutz. Erreichen will man das durch eine Beschreibung bestimmter Kriterien für das e-Learning, nicht etwa durch eine Bewertung der Kursinhalte. 'Ziel ist', so hieß es anschaulich bei einem Treffen der Arbeitsgruppen im Januar dieses Jahres, 'dass der Teilnehmer überprüfen kann, ob in einem Kurs auch das drin ist, was draufsteht'.
Wohlgemerkt: Das DIN spielt, wie übrigens bei allen Normungsverfahren, nur die Rolle des Organisators, Moderators und Schriftführers. Die inhaltliche Arbeit, also die Debatte darüber, was man überhaupt in eine Norm aufnehmen sollte, was davon penibel zu beschreiben und was nur marginal zu erwähnen wäre, oder wie die Begrifflichkeiten exakt zu definieren wären, machen Experten aus dem weiten Feld des Themas. Beim e-Learning sind das Wissenschaftler, Vertreter von Bildungseinrichtungen und Verbänden sowie Experten für Soft- und Hardware.
Drei Arbeitsgruppen treffen sich seit Februar 2002 im Schnitt alle vier bis fünf Wochen. Die Erste trägt den Titel 'Qualität'. Wie Hermann Behrens vom DIN sagt, ist sie auf dem Weg zu einer Beschreibung schon weit gekommen: 'Die Gruppe hat ein Modell erarbeitet, mit dem man Erstellung, Durchführung und Evaluation eines Kurses in den einzelnen Schritten nachvollziehbar machen kann.' In der Arbeitsgruppe zwei wird Ähnliches für das Thema 'Didaktik' erstellt. Hier geht es um ein Kriterienmodell, das die Faktoren für den Lernerfolg benennt. Die dritte Arbeitsgruppe trägt den Titel 'Trainerqualifikation'. Da inzwischen die Bedeutung des e-Coaches oder e-Tutors für den Lernerfolg als unbestritten gilt, sollen zum Beispiel deren notwendige medienpädagogische Kompetenzen beschrieben werden.