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Softwarefirmen vor Gericht

Gleichstand im Patentstreit

In den von der E-Learning-Szene mit Spannung beobachteten Rechtsstreit zwischen dem US-Unternehmen Blackboard und der kanadischen Firma Desire2Learn ist Bewegung gekommen: Zuerst hat ein Gericht entschieden, dass Desire2Learn für die Nutzung bestimmter Features in Learning-Management-Systemen (LMS) Lizenzgebühren an den Wettbewerber Blackboard zahlen muss, der sich 2006 mehrere Kombinationen von 40 LMS-Funktionalitäten hatte schützen lassen. Desire2Learn ist gegen den Gerichtsentscheid in Berufung gegangen, hat aber gleichzeitig die Software abgeändert.

Kurz darauf jedoch widerrief das US-Patentamt nach erneuter Prüfung vorläufig das Patent. Begründung: Die von Blackboard beschriebene Technik sei bei der Einreichung des Gesuchs schon vielfach anderweitig im Einsatz gewesen. Dagegen wiederum erhebt Blackboard nun Einspruch. Die Spannung bleibt der Branche also noch eine Weile erhalten. Obwohl Computer-Programme in Europa grundsätzlich nicht geschützt werden können, kann der Ausgang des Streits für deutsche Unternehmen relevant sein, falls die Patentansprüche doch noch gesichert werden. Und zwar für Firmen, wenn sie E-Learning-Lösungen exportieren. „Wer LMS in die USA verkauft, sollte genau prüfen, ob er geschützte Features verwendet hat. Sonst drohen hohe Schadensersatzforderungen“, erklärt Tim Schlotfeldt von Nitor.

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