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Der DBVC (Deutscher Bundesverband Coaching e.V.), Frankfurt/M., will Coaching-Anbietern und -Kunden im Konfliktfall unter die Arme greifen. Auf seinem Kongress Ende Oktober 2012 in Wiesbaden hat der Verband die Ernennung seiner Mitglieder Astrid Schreyögg und Walter Schwertl zu Ombudspersonen bekannt gegeben. Betroffene, die in einem Streitfall stecken, können sich nun direkt an die beiden wenden. Bisher war der fünfköpfige DBVC-Sachverständigenrat Anlaufstelle für Rat- und Beistandsuchende. Vorteil jetzt: Schwertl und Schreyögg können als Einzelpersonen schneller agieren, wenn es darum geht, einen Hilfesuchenden zu beraten, Streitparteien an den Verhandlungstisch zu bringen oder als Sachverständige vor Gericht aufzutreten. Etwa bei folgendem Fall: Ein Kunde klagt gegen einen Coachingausbildungsanbieter. Der Kunde hatte den Ausbildungsvertrag unterschrieben, doch bevor er die Ausbildung (Kostenpunkt: 11.000 Euro) antreten konnte, sollte er zehn Coachingstunden beim Anbieter absolvieren. Der jedoch erklärte, im Moment 'hoffnungslos ausgebucht' zu sein. Nur VIP-Sitzungen konnte er anbieten. Die aber sollten doppelt so viel kosten wie normale Coachingsitzungen. Der Kunde lehnte ab. Er wollte seine Ausbildung beginnen, notfalls auch bei einem anderen Anbieter, kam aber nicht mehr aus dem Vertrag heraus.Beitrag von (jum) aus managerSeminare 177, Dezember 2012