'Ich bin nicht mehr resozialisierbar' - diesen Ausspruch hört man von selbstständigen Trainern oft. Die meisten Freiberufler schätzen ihre Eigenverantwortung und können sich ein Angestelltenleben in einer festen, hierarchischen Struktur und einem großen Unternehmen nicht mehr vorstellen. Ebenso verbreitet bei selbstständigen Trainern ist aber auch der Wunsch, sich mit Gleichgesinnten auszutauschen, sich mehr oder weniger lose in einem Netzwerk zusammenzutun und zu kooperieren. Aus dem anfänglichen sporadischen Vermitteln von Kontakten und Aufträgen entstehen mitunter Bürogemeinschaften, aus Bürogemeinschaften werden berufliche Partnerschaften.
Bei all dem bauen Trainer gerne auf gegenseitiges Vertrauen, auf mündliche Zusagen und den kollegialen Handschlag. Nicht wenige sind stolz darauf, 'noch nie im Leben' etwas schriftlich fixiert zu haben, denn das - so die durchaus ehrenwerte Auffassung - wäre doch genau das Gegenteil dessen, was Networking und eine gute Zusammenarbeit ausmacht.
Letztlich darf aber nicht übersehen werden, dass beruflich bedingte Netzwerke und Kooperationen ausnahmslos Zweckgemeinschaften sind. Wer sich an ihnen beteiligt, verspricht sich davon immer auch einen persönlichen Nutzen. Mit anderen Worten: Es geht ums Geschäft. Und wer als Trainer mit anderen zusammenarbeitet, bewegt sich zwangsläufig innerhalb der rechtlichen Rahmenbedingungen, die hier zu Lande jedwede Geschäftstätigkeit flankieren. Das Gesetz regelt die Zusammenarbeit. Aber das Gesetz gibt auch jede Menge Gestaltungsspielraum ...
Extras:
- Welche Rechtsform sich für welche Art von Trainerkooperation anbietet
- Literaturtipps: Empfehlung zweier Bücher zum Thema Trainernetzwerke im Allgemeinen und zu rechtlichen Fragen von Kooperationen im Besonderen