Nachdem die Politik aus der Trainerlandschaft das Modell der so genannten Ich-AG übernommen hat, hofften Trainer, dass ihre berufliche Lebenswirklichkeit der Politik und dem Gesetzgeber vertraut ist. Doch die Änderungen zum Jahreswechsel lassen daran zweifeln. Nicht nur sind neue bürokratische Anforderungen hinzugekommen (Rechnungsnummer). Dort, wo's bisher einfach ging, wird es jetzt noch etwas schwieriger (Einnahmeüberschussrechnung).
Viele waren schon in den wohlverdienten Weihnachtsferien, als der Gesetzgeber mit Wirkung 1. Januar 2004 einführte, dass alle Rechnungen zukünftig eine Rechnungsnummer tragen müssen. Die Verwaltung von Rechnungsnummer ist für größere Unternehmen, die eine zentralisierte Buchhaltung und zum Beispiel ein System wie SAP haben, sicherlich völlig unproblematisch. Für den einzelnen Trainer oder kleinere Gesellschaften bedeutet die Einrichtung von Rechnungsnummern allerdings einen nicht unerheblichen Aufwand. Um diesem Aufwand umzusetzen, blieben in der Praxis ungefähr zehn Tage Zeit.
Das Bundesfinanzministerium gab jedoch bald ein Schreiben heraus, nach dem Rechnungen von der Steuerverwaltung nicht beanstandet werden, die eine Rechnungsnummer nicht aufweisen und vor dem 1. Juni 2004 gestellt wurden. Problematisch an einem solchen Schreiben ist, dass es so genannte Verwaltungsanweisungen sind. Geht eine Steuersache also vor das Finanzgericht, so ist das Finanzgericht keineswegs an ein solches Schreiben gebunden. Derjenige, der auf 'Nummer sicher' gehen möchte, sollte daher die Anforderungen an die Rechnungsnummern möglichst schon seit Jahresbeginn erfüllen.