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Pflegezeit für Arbeitnehmer

Deutschland altert – und das bekommen Unternehmen nicht nur in Form des drohenden Fachkräftemangels zu spüren. Ab 1. Juli 2008 müssen es Firmen nämlich laut neuer Gesetzgebung ihren Angestellten ermöglichen, pflegebedürftige nahe Angehörige zu Hause zu betreuen. Das heißt: Bei plötzlich auftretendem Pflegebedarf haben Mitarbeiter ad hoc Anrecht auf eine zehntägige „kleine Pflegezeit“. Die „große Pflegezeit“ von bis zu sechs Monaten, die der Arbeitnehmer auf Wunsch des Mitarbeiters auch in Form von Teilzeit zu gewähren hat, muss dagegen rechtzeitig angekündigt werden. „Rechtzeitig“ heißt allerdings: innerhalb von zehn Tagen.
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