In unserem Rechtssystem beeinflussen eine Unzahl von Vorschriften den Zustand unserer Umwelt. Diejenigen Normen, die den Schutz der Umwelt unmittelbar betreffen, bezeichnet man gemeinhin als das Umweltrecht. Je nach Werthaltung spricht man vom Umweltschutzrecht oder vom technikfolgenbegleitendem Umweltrecht. Den verschiedenen Sichtweisen dürfte aber trotz einer gewissen Polarisierung in der Umweltdebatte der Minimalkonsens zueigen sein, daß mit dem Umweltrecht der Schutz und die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen bezweckt wird - schließlich bilden diese die Basis einer jeden verantwortlichen Ökonomie.
Das Umweltrecht hat sich seit der 'Entdeckung' der Umweltpolitik in den vergangenen zwei Jahrzehnten als sog. 'Querschnittsmaterie' etabliert, d.h. es handelt sich nicht um ein geschlossenes Rechtsgebiet, sondern um Regelungen (z.B. im Zivilrecht und Strafrecht), die auf verschiedene Bereiche verstreut sind. Seinen eindeutigen Schwerpunkt hat das Umweltrecht jedoch im öffentlichen Umweltverwaltungsrecht. Die Kernmaterien bilden hier zweifellos das Abfall-, Wasser-, Naturschutz- und Immissionsschutzrecht, deren Entwicklung schon im letzten Jahrhundert begonnen hat…