Personalentwicklung sollte sich stets an den individuellen Entwicklungszielen der Mitarbeiter orientieren, die mit den Interessen des Unternehmens synchronisiert werden müssen. Dies setzt voraus, dass eine offensive Diskussion über angestrebte Arbeitsinhalte und Aufgabenbereiche sowie die damit verbundenen Möglichkeiten der beruflichen Weiterentwicklung geführt wird. Mit der Diskussion solcher Entwicklungspfade sind regelmäßig auch Aufstiegsmöglichkeiten und Gehaltsperspektiven verknüpft. In vielen Betriebsratsgremien werden diese Fragestellungen hinsichtlich der eigenen betriebsrätlichen Tätigkeit als Tabuthema gemieden. Dabei wird häufig zu Recht auf die Besonderheiten eines Wahlamtes hingewiesen, dass nicht aus dem Betrachtungswinkel einer Karriereplanung angestrebt werden sollte.
Die Sicherung der Mitbestimmungsrechte ist zukünftig nur mit sehr qualifizierten Betriebsräten möglich. Die konstruktiv-kritische Begleitung von Unternehmensentscheidungen setzt neben klassischen BR-Qualifikationen ein fundiertes Verständnis von betriebswirtschaftlichen und organisatorischen Konzepten mit internationaler Ausprägung voraus. Um diese Anforderungen zu erfüllen sollte es gelingen, Mitarbeiter mit entsprechenden Potenzialen für eine Betriebsratstätigkeit zu gewinnen.
Die letzte Betriebsratswahl hat gezeigt, dass es in vielen Unternehmen zunehmend schwer fällt, die Wahllisten mit geeigneten Kandidaten zu besetzen. Gerade engagierte und qualifizierte Mitarbeiter können sich oft nicht für eine Tätigkeit als Betriebsrat begeistern. Unklare Entwicklungsperspektiven in Verbindung mit ungewissen Auswirkungen auf eine mögliche Rückkehr in das angestammte Arbeitsgebiet sind hier wichtige Hindernisse.