Zuschüsse zum Arbeitsentgelt, die Förderung von Weiterbildung und Trainingsmaßnahmen sowie spezielle Leistungen für ältere Arbeitnehmer mit Behinderungen sind nur einige der Leistungen, die die Bundesanstalt für Arbeit bereithält. Mit dem ersten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt wurden zur Förderung der Beschäftigung älterer Arbeitnehmer auch die Entgeltsicherung und Beitragsbefreiung eingeführt. Die unterschiedlichen Ansätze und Maßnahmen können auf die konkrete betriebliche Situation abgestimmt und angewandt werden.
Zur Eingliederung von förderungsbedürftigen Arbeitnehmern - die nicht oder nicht dauerhaft in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren sind - können Arbeitgeber Zuschüsse zum Arbeitsentgelt als Ausgleich von Minderleistungen erhalten.
Eingliederungszuschüsse können bei Einstellung von Arbeitslosen unter anderem dann gewährt werden, wenn diese das fünfzigste Lebensjahr vollendet und mindestens sechs Monate zuvor arbeitslos gemeldet waren (Eingliederungszuschuss für ältere Arbeitnehmer).
Die Höhe und Dauer der Förderung richtet sich nach dem Umfang der Minderleistung des Arbeitnehmers und den jeweiligen Eingliederungshemmnissen. Bei der Eingliederung Älterer beträgt die Förderung 50 bis maximal 70 Prozent. Bei älteren Arbeitnehmern wird der Zuschuss in der Regel 24 Monate bis maximal 60 Monate gewährt. Nach Ablauf von zwölf Monaten wird der Zuschuss um mindestens 10 Prozent verringert. Hierdurch soll der zunehmenden Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers Rechnung getragen werden.