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Die Persolog GmbH aus Remchingen hat ihren Persönlichkeitstest DISG umbenannt. Statt DISG (kurz für die gemessenen Dimensionen „Dominanz“, „Initiative/Interaktion“, „Stetigkeit“ und „Gewissenhaftigkeit“) heißt das Tool nun Persolog Persönlichkeitsprofil. „Die Namensänderung bedeutet nicht, dass sich etwas Grundsätzliches geändert hat“, betont Friedbert Gay, geschäftsführender Gesellschafter von Persolog. Zwar ist der Test durch weitere Studien vor allem in puncto Treffsicherheit der Items optimiert worden. „Deshalb wäre aber noch keine Namensänderung fällig gewesen“, erklärt Gay. Er widerspricht zudem Vermutungen, dass die Änderung etwas mit der Kritik zu tun hat, der das Tool voriges Jahr ausgesetzt war. Gleichwohl gibt es laut Gay für die Abkehr vom alten Namen viele Gründe. Einer davon: ein Streit um die Namensmarkenrechte mit Inscape Publishing (ehemals: Carlson Learning Company) aus Minneapolis. Dem Unternehmen also, dem der ursprüngliche Entwickler des Tools, Professor John Geier von der Universität Minnesota sein „Personal Profile System“ im Jahr 1984 verkauft hat. „Im Vertrag stand damals, dass Carlson Learning das Material in alter Form weiterverkauft, und dass Professor Geier das Recht der Weiterentwicklung und -vermarktung hat“, betont Gay. Was Persolog seit 2004 anbietet, ist eine solche Weiterentwicklung des Profils durch Geier. Inscape offeriert dagegen das Tool in seiner ursprünglichen Form und ist im Besitz mehrerer Wortbildmarken, die mit der Schreibweise DiSC und der Benutzung eines bestimmten Fonts verknüpft sind. Die hiesigen Gerichte sind nun schon in zweiter Instanz zu dem Schluss gekommen, dass das deutsche DISG diesem Markennamen zu nah ist. Persolog selbst indes bezweifelt nach wie vor, dass Inscape überhaupt ein Markenschutz zusteht.Beitrag von (jum) aus managerSeminare 121, April 2008