Während in der Öffentlichkeit die Diskussion über 'Hartz IV' tobt, kommt ziemlich unspektakulär in die Gänge, was im Zuge von 'Hartz I' beschlossen worden ist: z.B. die neue Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung (AZWV). Diese Verordnung, die (mit einer Übergangsfrist bis zum 1. Januar 2006) bereits am 1. Juli vorigen Jahres in Kraft getreten ist, soll die Bundesagentur für Arbeit (BA) vom ewig dräuenden Vorwurf entlasten, gewisse Bildungsträger bei der Vergabe von Fördermitteln zu bevorzugen. Kurzum: Sie sieht vor, dass Anbieter arbeitsamtsgeförderter Maßnahmen nicht mehr durch die Nürnberger Behörde, sondern von unabhängigen Prüfstellen zertifiziert sein müssen. Als erste Prüfinstanzen dieser Art wurden jetzt die Bonner Zertifizierungsorganisation Certqua sowie der TÜV Rheinland anerkannt, denn auch die Akkreditierer müssen vorab akkreditiert werden.
Prüfung für die Prüfer
Auf der Ebene der BA ist zu diesem Zweck eine Anerkennungsstelle eingerichtet worden, die geschäftsmäßige Gütesiegel-Vergeber wie Certqua und TÜV im Rahmen eines Prüfverfahrens zertifiziert. In diesem Verfahren spielen, so Certqua-Geschäftsführer Andreas Orru, Unparteilichkeit, Integrität sowie fachliche Kompetenz eine große Rolle. Letzteres bedeutet unter anderem, dass der Zertifizierer seine gängigen Verfahren (etwa ISO-Zertifizierungen) um die Vorgaben der AZWV erweitert hat, also z.B. auch in der Lage ist, Bildungsmaßnahmen und Trainerqualität des Bildungsträgers zu beurteilen.
Gleichwohl gibt es Kritik an den Vorgaben und dem Prüfverfahren. So bemängelt Dr. Peter Littig, Chef der Dekra Akademie, Stuttgart, allzu große Interpretationsspielräume in der AZWV. Darin sei beispielsweise vermerkt, die externen Prüfstellen sollten 'unabhängig' sein. 'Die Frage ist jedoch: Was versteht man unter 'Unabhängigkeit'? Heißt das schon, dass der Zertifizierer und der von ihm zu überprüfende Bildungsträger nicht in ein und demselben Verband sein dürfen?', sinniert Littig.
Branchenvertreter rangeln um einen Posten im Beirat
Indes: Der Anerkennungsstelle ist ein Beirat zur Seite gestellt, der ihr helfen soll, solche offenen Fragen zu klären. Im Beirat ist neben Positionen für Arbeitgeber-, Gewerksschafts- und Ministeriumsvertreter sowie für unabhängige Experten auch ein Posten für einen Vertreter der Bildungsbranche vorgesehen. Dieser jedoch ist zurzeit noch vakant, da sich die Branchenverbände bislang nicht auf ein Besetzungsverfahren einigen konnten, berichtet Carsten Löwe.
Der Geschäftsführer des Wuppertaler Kreises kritisiert zudem die Inhalte der neuen Verordnung, die neben der ISO-Zertifizierung und dem EFQM-Modell auch das Modell der 'Lernerorientierten Qualitätstestierung' (LQW) als Grundpfeiler eines Systems der Qualitätstestierung benennt. 'LQW ist jedoch ein vollkommen auf die Volkshochschulen zugeschnittenes Derivat', meint Löwe. Der Verbandsleiter ist der Ansicht, eine Konzentration auf ISO 9001, verbunden mit dem Qualitätskatalog, nach dem die BA Weiterbildungsmaßnahmen bisher beurteilt hat, sei in Kombination mit der Vermittlungsquote als Zertifizierungsgrundlage vollkommen ausreichend.
Andere befürchten bürokratische Auswüchse noch größeren Ausmaßes. So etwa die SRH Learnlife AG, Heidelberg, deren Vorstandsvorsitzender Michael Nagy argwöhnt: 'Es besteht die Gefahr, dass sich im Beirat jene durchsetzen werden, die am Ende eben doch nicht an den alten, bereits bestehenden Zertifizierungsverfahren ansetzen, sondern gleich ein völlig neues Qualitätssicherungssystem erschaffen wollen.' Das jedoch würde für die Bildungsträger vor allem wieder eines bedeuten: immensen personellen und finanziellen Aufwand...