Am 1. Januar 2009 ist das 'Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente' in Kraft getreten. Das Gesetz enthält neue Richtlinien, die dazu beitragen sollen, Arbeitsuchende effektiver und schneller als bisher in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Zu diesem Zweck wurde das Bündel der Instrumente zur Förderung, Vermittlung und Eingliederung Arbeitsloser auf seine Wirksamkeit hin überprüft, entrümpelt und neu geordnet. Abgeschafft wurden wenig genutzte oder – zumindest aus Sicht des Gesetzgebers – unwirksame Instrumente wie die Förderung der beruflichen Weiterbildung durch Vertretung per Job-Rotation und die institutionelle Förderung der beruflichen Aus- und Weiterbildung aus Mitteln der Arbeitslosenversicherung. Solche Zuschüsse für Weiterbildungsträger (etwa für Arbeitsmaterialien und Räumlichkeiten) hätten, so der Gesetzgeber, keine praktische arbeitsmarktpolitische Bedeutung mehr, seit es Bildungsgutscheine gebe und Träger, bei denen die Gutscheine eingelöst werden könnten, nach der 'Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung' (AZWV) zertifiziert sein müssten.
Was dagegen unter anderem neu eingeführt wird, ist das Anrecht auf Unterstützung beim Nachholen eines Hauptschulabschlusses sowie ein Vermittlungsbudget, in dem mehrere bisherige Einzelinstrumente zusammengefasst sind. Dieses Budget soll es den Arbeitsvermittlern ermöglichen, auf den Einzelfall abgestimmte Maßnahmenbündel zu schnüren. 'Den Akteuren vor Ort wird damit zukünftig mehr Flexibilität bei der Vermittlung eingeräumt', betont Dr. Ralf Brauksiepe, Vorsitzender der Arbeitsgruppe Arbeit und Soziales der CDU/CSU-Fraktion.
Bei Weiterbildnern weitgehend ZustimmungZustimmung finden die Neuregelungen – und zwar nicht zuletzt das neue, flexible Vermittlungsbudget – auch bei den Weiterbildungsträgern. So erklärt beispielsweise Dr. Peter Littig, Direktor Bildungspolitik und -strategie sowie Pädagogischer Leiter der Dekra Akademie: 'Es ist auf jeden Fall gut, den Mitarbeitern in den Arbeitsagenturen größere individuelle Handlungsspielräume einzuräumen.' Allerdings, so Littig, bleibe abzuwarten, wie die BA-Mitarbeiter mit dem Vermittlungsbudget und den gewachsenen Entscheidungsspielräumen umgehen werden. Vieles hängt an der Kompetenz des einzelnen Mitarbeiters. 'Deshalb ist zu hoffen, dass die Vermittler gut auf ihre neue Aufgabe vorbereitet werden', so der Bildungsexperte. Auch Weiterbildungsverbände wie der Wuppertaler Kreis und der Bundesverband der Träger beruflicher Bildung begrüßen die Reform ob der größeren Flexibilität und Klarheit, die sie verspricht.
Ein Kritikpunkt kam dagegen vom VDP, dem Verband Deutscher Privatschulverbände. Zwar steht auch er den Gesetzesänderungen insgesamt positiv gegenüber. Der Verband kritisiert allerdings, dass auch nach dem neuen Gesetz bei der Ausschreibung von Weiterbildungsmaßnahmen weiter das Vergaberecht zur Anwendung kommt. Dazu muss man wissen: Während im Bereich des SGB III, also bei der Förderung von Menschen, die weniger als ein Jahr arbeitslos sind, vor allem mittels Bildungsgutschein weitergebildet wird, werden im Bereich des SGB II (Förderung von Langzeitarbeitslosen) nach wie vor in erster Linie Aufträge für die Durchführung von Bildungsmaßnahmen von der BA ausgeschrieben. Das Problem dabei: 'Die Arbeitsagenturen und ARGEn sehen sich gezwungen, die jeweils billigsten Anbieter zu beauftragen, selbst wenn ihnen deren Qualitätsmängel bewusst sind', so Sigrid Baumann-Tornow, Vorsitzende der Fachgruppe Arbeitsmarktdienstleistungen im VDP. Sogar Anbieter, denen ein vorheriger Auftrag wegen Schlechtleistung bereits entzogen worden sei, können laut Baumann-Tornow aus finanziellem Kalkül wieder damit rechnen, beauftragt zu werden.
Dass Maßnahmen bundesweit jedes Jahr neu ausgeschrieben und Aufträge vor allem mit Blick auf den Preis vergeben würden, führe auch dazu, dass lokale Anbieter ins Hintertreffen gerieten. 'Es liegt auf der Hand, dass die Vermittlung von Arbeitslosen nur gut funktionieren kann, wenn die Vermittler mit dem regionalen Arbeitsmarkt gut vernetzt sind. Sie müssen Unternehmen und Personalchefs kennen und diese müssen ihnen vertrauen', so die VDP-Expertin. Dass alljährlich neu ausgeschrieben werde, die Anbieter also immer wieder bei null anfangen müssten, sei deshalb grober Unfug.