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Neue Krankengeldregelung

Selbstständigen drohen Verdienstausfälle

Freiberufliche Trainer aufgepasst: Mit dem Inkrafttreten der Gesundheitsreform zum 1. Januar 2009 verlieren Selbstständige ihren Anspruch auf Krankengeld, wenn sie freiwillig gesetzlich versichert sind. 'Die Einkommensausfälle, die damit drohen, sind vielen Selbstständigen noch gar nicht bewusst', konstatiert Kai Vogel von der Verbraucherzentrale NRW in Düsseldorf.

Der Gesundheitsexperte rät Kassenpatienten dazu, sich um ein Auffangnetz für den Krankheitsfall zu kümmern. Dazu gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten. Die erste besteht im Abschluss eines so genannten Wahltarifes Krankengeld, den die Kassen den Versicherten per Gesetz anbieten müssen. Derzeit liegen allerdings kaum konkrete Angebote vor, die Kassen rechnen noch. Hintergrund: Wahltarife müssen kostendeckend sein, denn die Quersubvention des Tarifs durch andere Beitragszahler ist gesetzlich ausgeschlossen. Für die Versicherten bedeutet das: 'Die Kassen werden sich bei der Festlegung der Tarife an den Konditionen der privaten Anbieter orientieren', erklärt Vogel. 'So wird es zum Beispiel Beitragsstaffelungen je nach Alter und gesundheitlicher Verfassung eines Versicherten geben.' Insofern sei es ratsam, sich bei mehreren Kassen individuelle Angebote einzuholen. Der Haken: Wie bei anderen Wahltarifen auch, gilt für die Krankentagegeldversicherung eine Mindestlaufzeit von drei Jahren. Vogel: 'Auch wer seit Jahren bei derselben Kasse ist, bindet sich mit einem Wahltarif erneut für mindestens drei Jahre.'

Die zweite Möglichkeit ist der Abschluss einer Krankentagegeld-Police bei einem privaten Anbieter. Viele gesetzlich versicherte Selbstständige nutzen bereits jetzt diese Form der Absicherung, um das Krankengeld der Kasse bis zur Netto-Einkommenshöhe aufzustocken. Policen, die Ausschüttungen ab dem ersten Krankheitstag garantieren, schließen allerdings die wenigsten ab. Der Grund: Diese sind in der Regel sehr teuer. Üblich ist vielmehr eine Staffelung: Ab der dritten Woche fließen dann z.B. 150 Euro Krankengeld pro Tag, ab der sechsten Woche 200 Euro usw. Allerdings steht die Option der privaten Zusatzversicherung nicht jedem offen. 'Die privaten Anbieter haben auch hier das Recht, Antragsteller abzulehnen', erklärt Verbraucherschützer Vogel.

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