Wenn ein Unternehmen einen Betriebskindergarten einrichtet, ist das sozial. Sollte man meinen. Denn schließlich ist das eine große Hilfe für alle Eltern, die in dem Betrieb beschäftigt sind. Zugleich werden mit einer solchen Einrichtung aber auch Privilegien für einen Teil der Belegschaft geschaffen, während der Rest leer ausgeht. Ist das so gesehen immer noch sozial? Müsste es nicht einen Ausgleich für alle Nichteltern geben, die von der Sozialleistung ihres Arbeitgebers nicht profitieren? Kann etwas sozial sein, was dem Grundsatz der Gleichbehandlung offensichtlich widerspricht?
Ja, es kann. Es muss sogar. In unserer Gesellschaft erleben wir derzeit eine Tendenz zur Gleichmacherei, die sich hinter dem Wort sozial versteckt: Alle Menschen müssten gleich behandelt werden, nur so sei ein ethisches und gerechtes Miteinander zu gewährleisten. Doch das Gegenteil ist der Fall. Wenn man alle Menschen gleich behandelt, wird man niemandem mehr gerecht. Gleichmacherei ist unmenschlich, weil Menschen nicht gleich sind. Wir haben unterschiedliche Talente, Wünsche, Bedürfnisse, Neigungen, die uns als Person einmalig und einzigartig machen. Diese Einmaligkeit und Einzigartigkeit gilt es zu berücksichtigen, wenn wir einen Menschen ethisch einwandfrei behandeln wollen. Wer alle Menschen gleich behandelt, nimmt ihnen jegliche Individualität.