Jeder neunte Deutsche wird, hochgerechnet auf die Lebensarbeitszeit, einmal in seinem Berufsleben zum Opfer psychischer Gewalt. Jeden kann es treffen. Immerhin 2,7 Prozent aller deutschen Arbeitnehmer gelten aktuell als Opfer (so die erste deutsche Mobbing-Studie im Auftrag des Bundesarbeitsministeriums).
Seit 1997 hat daher die Stadt München als eine der ersten öffentlichen Verwaltungen überhaupt eine Dienstvereinbarung gegen Mobbing, die Rechte und Pflichten von Mitarbeitern und Vorgesetzten unter Einbeziehung der Personalvertretung detailliert festlegt. Mit ihrer Neufassung 2001 betont die Dienstvereinbarung verstärkt ihren präventiven Charakter. Das Regelwerk gilt nun schon bei ersten Anzeichen von 'Schikane'.
Wenn Menschen zusammenkommen, gibt es immer Konflikte, die möglicherweise ausarten. In der Praxis stellt sich häufig die Frage: Handelt es sich wirklich schon um eine Art von Schikane oder schwelt hier lediglich ein (eher üblicher) Arbeitsplatzkonflikt?
In der Dienstvereinbarung werden fünf Kategorien von Mobbinghandlungen aufgestellt und anhand von Beispielen erläutert, so dass sich die Beschäftigten und auch wir selbst uns orientieren können:
- Angriffe auf die Möglichkeiten, sich mitzuteilen
- Angriffe auf die sozialen Beziehungen
- Angriffe auf das soziale Ansehen
- Angriffe auf die Qualität der Berufs- und Lebenssituation
- Angriffe auf die Gesundheit