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Mitarbeiterkapitalbeteiligung

Anreize für die finanzielle Beteiligung

Kleine und mittelständische Unternehmen mit Mitarbeiterkapitalbeteiligung sind Wettbewerbern ohne Mitarbeiterbeteiligung deutlich überlegen. Das geht aus der aktuellen Studie 'Model Growth: Do employee-owned businesses deliver sustainable performance?' der Cass Business School hervor. Die Untersuchung, die auf einer Finanzdatenanalyse und einer Umfrage unter Führungskräften in mehr als 250 Unternehmen basiert, zeigt: Unternehmen, die Mitarbeitern eine finanzielle Beteiligung am Betrieb bieten, sind wirtschaftlich stabiler. Sie schaffen bei gleicher Ertragskraft schneller neue Arbeitsplätze und erzielen eine bessere Wertschöpfung in puncto Arbeitsleistung pro Mitarbeiter.

Auch frühere wissenschaftliche Untersuchungen – etwa des Instituts für Arbeitsmarkt und Berufsforschung (IAB) oder des IFO-Instituts – belegen, dass eine finanzielle Beteiligung der Mitarbeiter die Produktivität des Unternehmens steigert und ferner Arbeitsplätze erhalten kann. Einer Unternehmensbefragung der Arbeitsgemeinschaft Partnerschaft in der Wirtschaft e.V. (AGP), Kassel, zufolge empfehlen 88 Prozent der Firmen mit Mitarbeiterkapitalbeteiligung ein Modell wie das ihre weiter. Trotzdem sind es bislang nur wenige Unternehmen, die auf eine finanzielle Beteiligung ihrer Mitarbeiter setzen. 'Etwa 4.500 Unternehmen beteiligen ihre Mitarbeiter', schätzt AGP-Geschäftsführer Heinrich Beyer. Das sind etwa fünf Prozent aller deutschen Unternehmen.

Die Bundesregierung setzt einiges daran, die Mitarbeiterbeteiligung attraktiver zu machen: Seit Inkrafttreten des Mitarbeiterkapitalbeteiligungsgesetzes (MKBG) Anfang 2009 kann jeder Arbeitgeber seinen Mitarbeitern Unternehmensanteile bis zu einer Höhe von 360 Euro jährlich steuer- und sozialabgabenfrei überlassen. Zudem können bis zu 400 Euro pro Jahr und Mitarbeiter als vermögenswirksame Leistung eingebracht werden. Die Voraussetzung, dass die Überlassung von Unternehmensanteilen nicht mit Lohn- und Gehaltsansprüchen verrechnet werden darf, wurde jüngst aufgehoben.
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