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Metall-Tarifvertrag NRW: Verbrieftes Recht auf Qualifizierungsgespräche

Für viele Beschäftigte der Metall- und Elektroindustrie stand es bislang nicht auf dem Plan, nun jedoch könnte es bundesweit Usus werden: ein mindestens einmal jährlich stattfindendes Gespräch über den individuellen Qualifizierungsbedarf des Mitarbeiters. Das Anrecht eines jeden Arbeitnehmers auf solch ein Gespräch ist Bestandteil des Metall-Tarifvertrages, auf den sich Arbeiternehmer- und Arbeitgebervertreter Mitte April 2006 in Nordrhein-Westfalen nach zähem Gerangel geeinigt haben und der - so die allgemeine Einschätzung - Pilotcharakter auch für die noch auszuhandelnden Tarifverträge anderer Bundesländer hat.

NRW-Arbeitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) bekundete große Zufriedenheit mit der fortschrittlichen Einigung, insbesondere auch in puncto Weiterbildung. Nicht weniger zufrieden: die IG Metall, die ihre Forderungen in diesem Punkt nahezu eins zu eins durchsetzen konnte, wie Gewerkschaftssprecherin Ingrid Gier hervorhebt. Was der Gewerkschaft in den Verhandlungen erheblich den Rücken gestärkt haben dürfte: In Baden-Württemberg haben Arbeitgeber und -nehmer bereits gute Erfahrungen mit einer ähnlichen Regelung gemacht, die dort seit gut vier Jahren gilt. 'Die Betriebe profitieren von der Vorgabe im Tarifvertrag', ist sich Gier sicher. Der Grund: Viele Unternehmen, die bislang eher saumselig mit dem Thema Qualifizierungsplanung und Personalentwicklung umgegangen sind, erhalten nun den Anstoß, sich ernsthaft damit zu beschäftigen. Und zwar, ohne dass ihnen nach dem Motto 'soundso viele Tage Weiterbildung im Jahr müssen sein' von außen irgendein Zwang auferlegt würde, betont die IG-Metall-Sprecherin.
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