„Sie sind zwischen 25 und 38 Jahre alt und wollen in einem jungen und dynamischen Team arbeiten?“ Dass man mit solchen Sätzen nicht mehr nach neuem Personal suchen sollte, weiß inzwischen fast jedes Unternehmen. Denn durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das am 18. August 2006 in Kraft getreten ist, drohen den Unternehmen verstärkt finanzielle Einbußen, falls sie Bewerber, Mitarbeiter und Kunden ungleich behandeln.
Wer sich diskriminiert fühlt - nicht nur wegen seines Alters, auch wegen seines Geschlechts, seiner Rasse, ethnischen Herkunft, Religion oder Weltanschauung, seiner sexuellen Identität oder wegen einer Behinderung - kann nämlich auf Schadensersatz und Schmerzensgeld klagen.
Neben der Stellenausschreibung gibt es noch zahlreiche andere Bereiche - vom Bewerbergespräch bis hin zu Sozialplänen - , bei denen das AGG den Firmen zum Fallstrick werden kann. Laut dem AGG besteht eine Sollvorschrift, vorbeugende Maßnahmen einzuleiten, um ungerechtfertigte Benachteiligungen im betrieblichen Alltag zu vermeiden. Nach § 12 Abs. 2 AGG hat dies im Rahmen der beruflichen Aus- und Fortbildung in „geeigneter Weise“ zu geschehen.
Was für die einen ein mühsames Unterfangen ist, ist für die anderen ein gefundenes Fressen: Durch die Notwendigkeit der Unternehmen, ihre Mitarbeiter flächendeckend und schnell über die Vorgaben des AGG aufzuklären, profitiert insbesondere die E-Learning-Branche. Denn das Thema bzw. die Umstände legen es nahe, die Mitarbeiter via CBT bzw. WBT zu schulen. So haben auch bereits mehr als zehn E-Learning-Anbieter Lernprogramme zum AGG auf den Markt gebracht. Für Unternehmen besteht die Qual der Wahl: Für welche Software soll man sich entscheiden? Und sind sich die Programme letztlich nicht alle ähnlich?
Extras:- Unbedingt klären: 14 wichtige Fragen beim Kauf von AGG-Software.
- Marktübersicht: Detailinformationen zu 16 AGG-Programmen.