Eine Kapitalbeteiligung der Mitarbeiter am Unternehmen findet nur bei großen Aktiengesellschaften statt – hört man oft. Doch das ist ein Irrglaube. Auch Mittelständler praktizieren eine Beteiligung ihrer Mitarbeiter am Kapital, und das meist über andere Formen als die der Belegschaftsaktie. Ein Beispiel ist die Geiger AG aus Wiesbaden, die ihren Mitarbeitern den Erwerb von Stillen Gesellschaftsanteilen anbietet. So wurde die Erfolgsbeteiligung, die bereits im Hause eingeführt war, sinnvoll ergänzt. Ziel war es, die Bindung der Mitarbeiter zu verstärken.
Insgesamt jedoch können vergleichsweise wenig Arbeitgeber in Deutschland darauf verweisen, dass die eigenen Mitarbeiter Kapitalgeber ihrer Firma sind. Die Zahl liegt schätzungsweise bei 4.000 bis 4.500 Unternehmen. Viele Betriebe haben Vorbehalte gegen das Instrument. Sie befürchten u.a., dass die am Unternehmenskapital beteiligten Mitarbeiter in strategische Entscheidungen des Unternehmens eingreifen oder, notwendige Investitionen verhindern oder unliebsame Entscheidungen wie Entlassungen hinauszögern.
Auch die Mitarbeiter stehen einer Kapitalbeteiligung meist skeptisch gegenüber. Der Grund sind die Risiken, die für sie mit der Kapitalbeteiligung verbunden sind. Beispiel Zinsänderungsrisiko: Die Vergütung auf die Kapitalbeteiligung ist in der Regel an die Ertragssituation des Arbeitgebers gekoppelt. Steigt der Ertrag der Firma, erhöht sich somit auch die Verzinsung auf das eingelegte Kapital und umgekehrt. Ferner besteht das Insolvenzrisiko, das in der Regel mit dem Verlust der Gesamteinlage des Mitarbeiters verbunden ist.
Extras:- Modelle der Mitarbeiter-Kapitalbeteiligung im Ãœberblick
- Service: Kurzrezensionen von drei Büchern zum Thema Mitarbeiterbeteiligung sowie der Hinweis auf zwei Webseiten mit ergänzenden Informationen