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Jetzt gibt es keine Zweifel mehr: ...

Jetzt gibt es keine Zweifel mehr: Consultants dürfen auch Insolvenzberatung anbieten. Dass dies mit dem Rechtsberatergesetz vereinbar ist, stellte das Bundesjustizministerium in seiner Antwort auf eine schriftliche Anfrage aus dem Deutschen Bundestag klar. Rechtliche Angelegenheiten gehen Berater demnach etwas an, wenn sie einen Bezug zu den übrigen Bereichen haben, in denen der Consultant seinen Auftraggeber berät.
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