Anders als bei Unfällen und Berufskrankheiten werden Kosten von arbeitsbedingten Erkrankungen nicht von den Berufsgenossenschaften entschädigt. Für die Kosten von Behandlung, Krankengeld und Kuren müssen die Krankenkassen aufkommen. Um diese Kosten einzudämmen, hat der Gesetzgeber sowohl die Berufsgenossenschaften als auch die Krankenkassen zur Kooperation bei der Prävention arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren verpflichtet. Ein hierbei eingesetztes Instrument stellt die betriebliche Gesundheitsberichterstattung durch die Krankenkassen dar.
Die Auswertungen der Arbeitsunfähigkeitsdaten haben gezeigt, dass sich der Großteil der Erkrankungen in der arbeitenden Bevölkerung auf fünf große Krankheitsgruppen konzentriert: Muskel- und Skeletterkrankungen, Atemwegserkrankungen, Verletzungen und Vergiftungen, Erkrankungen der Verdauungsorgane und Herz-Kreislauf-Erkrankungen, aber in den letzen Jahren haben auch psychische Erkrankungen kontinuierlich zugenommen.
Einer Berechnung aus dem Jahr 2002 zufolge ergaben sich für das Jahr 1998 durch arbeitsbedingte Erkrankungen indirekte und direkte Kosten in Höhe von 28 Milliarden Euro.
Während Prävention auf Krankheitsverhütung ausgerichtetist und sich damit auf Strategien konzentriert, mit denen spezifische Risikofaktoren für bestimmte Krankheiten vermindert werden sollen, zielt Gesundheitsförderung auf Gesundheitswirkungen und damit auf eine gezielte Stärkung der Gesundheitsressourcen. Ziel ist zudem die Menschen zu befähigen, selbst Kontrolle über ihre Gesundheit auszuüben und auf gesunde Verhältnisse und damit die ökologischen Voraussetzungen für Gesundheit zu achten.