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Gefährliche Weiterbildungsabstinenz

Jahrzehntelang im Betrieb – und trotzdem aus betriebsbedingten Gründen vor die Tür gesetzt? Das kann unter Umständen rechtens sein. Jedenfalls klagte ein 54-jähriger KFZ-Mechaniker, dem sein Arbeitgeber nach 40 Jahren Betriebszugehörigkeit gekündigt hatte, weil seine Stelle aus wirtschaftlichen Gründen gestrichen werden musste, erfolglos vor dem Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein gegen seinen Ex-Brötchengeber. Der Mann, der im Gegensatz zu seinen beiden jüngeren, ungekündigten Kollegen keinen Ausbildungsberuf erlernt hatte und keinen Computer bedienen konnte, berief sich darauf, im Gegensatz zu den Kollegen der sozial schwächste Mitarbeiter zu sein und fand, dass sein Arbeitgeber für seine Weiterbildung hätte Sorge tragen müssen. Die Richter sahen das anders und befanden, der Kläger hätte selbst zusehen müssen, sich weiterzuqualifizieren.
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