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Freiheitsberaubung am Arbeitsplatz

Weil drei Call-Center-Agentinnen kurz vor Feierabend noch nicht genügend Zeitschriftenabos verkauft hatten, schloss ihre Chefin sie kurzerhand ein. Sie öffnete die Tür erst wieder, als alle das Soll von zehn Abschlüssen erreicht hatten. Das Amtsgericht im niedersächsischen Winsen verurteilte die 47-Jährige jetzt wegen Nötigung zu einer Geldstrafe von 3.750 Euro. Der Fall war eher zufällig ans Licht gekommen. Eine Mitarbeiterin hatte wegen eines anderen Delikts Anzeige erstattet, dabei aber auch von dem Vorfall berichtet. Die Polizei erstattete Anzeige. Das Urteil ist rechtskräftig.
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