Management

EuGH-Urteil zur Arbeitszeiterfassung
EuGH-Urteil zur Arbeitszeiterfassung

(K)ein Grund zur Aufregung?

Am 14. Mai 2019 erging das Urteil C-55/18 des Europäischen Gerichtshofs. Dieses besagt, dass Unternehmen in der EU die Arbeitszeit ihrer Angestellten systematisch erfassen müssen. Seither ist die Aufregung über das Urteil groß. Doch stellt dieses wirklich eine Bedrohung für selbstbestimmte moderne Arbeitsformen dar, wie viele Kommentatoren meinen? Die Arbeitsrechtlerin Nina Diercks rät zu Gelassenheit. 
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Inhalt:
  • Flexible Umsetzung: Warum das Urteil kein Ende der Vertrauensarbeitszeit bedeutet
  • Arbeitnehmerfreundlich: Weshalb das Urteil tatsächlich helfen kann, Ãœberstunden zu begrenzen
  • Per App und Co.: Welche Spielräume bei der Umsetzung der Zeiterfassung möglich sind
  • Ãœberzogene Ängste: Wieso Arbeitgebern mit der Pflicht zur Zeiterfassung keine 'horrenden Kosten' drohen

Zentrale Botschaft:
Der Europäische Gerichtshof hat Mitte Mai 2019 entschieden, dass Unternehmen in der EU nicht nur Überstunden ihrer Mitarbeitenden erfassen müssen, sondern deren komplette Arbeitszeit. Seither ist die Aufregung groß, vor allem auf Seiten der Unternehmen. Einige fürchten gar die Rückkehr der Stempeluhren und das Ende der Vertrauensarbeitszeit. Das aber ist übetrieben. Warum, erklärt Arbeitsrechtlerin Nina Diercks in dem Artikel.

Extra:
  • Das Urteil in Kürze

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