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Entscheidung des Arbeitsministeriums

Kein Mindestlohn für Weiterbildner

Weiterbildner, die Arbeitslose qualifizieren, sind auch künftig nicht vor Dumpinglöhnen sicher: Das Bundesarbeitsministerium hat Anfang Oktober 2010 einen Branchentarifvertrag abgelehnt. Vorausgegangen war eine jahrelange Auseinandersetzung zwischen Gegnern und Befürwortern der Lohnuntergrenze. Bereits im Jahr 2008 hatte ein Zweckbündnis aus der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), ver.di und dem Bundesverband der Träger der beruflichen Bildung (BBB) einen Tarifvertrag vorgelegt, der für pädagogisch Beschäftigte einen Mindeststundensatz von 12,38 Euro im Westen und 10,93 im Westen vorsieht. Das Ziel des Zweckbündnisses: Durch eine Allgemeinverbindlichkeitserklärung sollte der vorgelegte Tarifvertrag für alle Arbeitgeber der Branche gelten – unabhängig davon, ob sie eine Lohnuntergrenze befürworten.

Von der Leyen erkennt 'kein öffentliches Interesse'

Der Weg zum Mindestlohn war zunächst eben: Bundestag und Bundesrat stimmten Anfang 2009 dafür, die Weiterbildung ins Entsendegesetz aufzunehmen – eine Grundvoraussetzung für einen Branchentarifvertrag. Das erste große Hindernis zeigte sich im Sommer 2009 in Form des Tarifausschusses: Das Gremium aus Spitzenvertretern der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände sollte entscheiden, ob die Befürworter der Lohnuntergrenze repräsentativ für die gesamte Branche seien. Weil die Frage hier nicht geklärt werden konnte, ging sie zur letztinstanzlichen Entscheidung ans Bundesarbeitsministerium, wo sich Ursula von der Leyen an die Argumente der Mindestlohngegner hielt. Nur 25 Prozent der betroffenen Arbeitgeber und Arbeitnehmer hätten sich bislang für einen Mindestlohn engagiert – zu wenige, um die ganze Branche an den Vertrag zu binden. Es bestehe 'kein öffentliches Interesse' am allgemeinverbindlichen Mindestlohn für die Weiterbildung, so der abschlägige Bescheid aus Berlin.

Gewerkschaft fürchtet Zunahme prekärer Arbeitsverhältnisse

ver.di-Vertreterin Renate Singvogel ist enttäuscht: Ihrer Meinung nach hätte die Ministerin ihren Ermessensspielraum zugunsten der Mindestlohnbefürworter nutzen müssen, um der besonderen 'sozialpolitischen und volkswirtschaftlichen Bedeutung der Branche' gerecht zu werden. Auf die Arbeitnehmer, die Arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Menschen im Auftrag der Bundesagentur für Arbeit (BA) qualifizieren, und auf die sich der Tarifvertrag beschränkt hatte, sieht die Gewerkschafterin nun düstere Zeiten zukommen: 'Die Arbeitsbedingungen sind in diesem Bereich schon schlecht, und sie werden noch schlechter.' Grund ist laut Singvogel das Sparpaket der Bundesregierung, das die Bundesagentur für Arbeit zu Einsparungen in Milliardenhöhe verpflichtet. Durch den ausbleibenden Branchentarifvertrag bleibe die Branche ein 'Paradies für unseriöse Anbieter', warnte auch Anette Kramme, arbeitsmarktpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion.
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