“Wie haben Sie diese e-Learning-Lösung mit Ihrem Betriebsrat geregelt? Gibt es bei Ihnen eine Betriebsvereinbarung für e-Learning?” - Fragen dieser Art kommen unter Weiterbildungsverantwortlichen immer wieder auf, wenn es um die Einführung von e-Learning geht. Die Antworten zeigen zumeist, dass der Bereich e-Learning eine Baustelle im Unternehmen ist. Sie reichen von “Das wird bei uns von Fall zu Fall entschieden” bis hin zu “Wir sind momentan dabei, eine Betriebsvereinbarung zu entwickeln”.
Die Suche nach e-Learning-Betriebsvereinbarungen gleicht momentan noch dem Versuch, eine Stecknadel im Heuhaufen zu finden. Das belegt auch eine Untersuchung der Hans-Böckler-Stiftung, Düsseldorf. Die Stiftung archiviert und analysiert betriebliche Regelungen, um Trends aufzuzeigen. Von 15.000 im Jahr 2003 angeschriebenen Unternehmen sendeten lediglich zwei Betriebsvereinbarungen für den Bereich e-Learning ein. Eine Nachrecherche ausschließlich zum Thema e-Learning unter 100 Unternehmen ergab noch nicht einmal einen Rückläufer.
Dennoch gibt es bereits Unternehmen, die den schwierigen Weg zu einer e-Learning-Betriebsvereinbarung gegangen sind. Die Berliner Volksbank zählt z.B. dazu. Seit März 2003 steht ihre e-Learning-Pilotvereinbarung. Sie hat eine begrenzte Laufzeit von einem Jahr und ist für die rund 3.000 Mitarbeiter des Unternehmens gültig. Und auch die TUI AG ist in dieser Hinsicht ein Vorreiter. Der international agierende Touristikkonzern mit mehr als 70.000 Beschäftigten hat Anfang 2003 die Lernplattform “TUI Genius” gestartet, zeitgleich trat die bereits 2002 ausgehandelte Konzernvereinbarung für e-Learning in Kraft.
Extras:
- Info-Kasten: Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG): Welche Paragrafen thematisieren die betriebliche Bildung und was bedeuten sie bei der Einführung von e-Learning?
- Info-Kasten: Was gehört in die Vereinbarung?
- Veranstaltungstipps: Seminare zu e-Learning und Wissensmanagement.