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Beschäftigungschancengesetz

Regelungen für kommende Krisen

Die nächste Krise kommt bestimmt. Auf die Prognose vieler Wirtschaftsexperten, dass der derzeitige Konjunkturaufschwung nicht von Dauer sein wird, hat die Bundesregierung mit ihrem neuen Beschäftigungschancengesetz reagiert. Die neuen Regelungen, die seit dem 1. Januar 2011 in Kraft sind, sehen u.a. eine Verlängerung des konjunkturellen Kurzarbeitergeldes vor: Firmen können auch weiterhin das Kurzarbeitergeld bekommen, wenn sie aus wirtschaftlichen Gründen vorübergehend Arbeitsausfälle hinnehmen müssen und mindestens einer ihrer Mitarbeiter von einem Entgeltausfall von mehr als zehn Prozent betroffen ist. Dabei übernimmt die Bundesagentur für Arbeit (BA) ein halbes Jahr lang 50 Prozent der Sozialversicherungsbeiträge und danach bis zu 18 Monate die gesamten Beiträge. Die Regelung, die ursprünglich Ende 2010 auslaufen sollte, ist bis März 2012 verlängert worden und gilt jetzt auch für Leiharbeiter. Das Beschäftigungschancengesetz unterscheidet nämlich nicht mehr zwischen befristeten und unbefristeten Arbeitsverhältnissen.

Ebenfalls verlängert wurden die Förderungsmöglichkeiten von Berufsorientierungsmaßnahmen sowie der Ausbildungsbonus für Auszubildende in Unternehmen, die Insolvenz anmelden müssen – und zwar bis zum Jahr 2013. Weiterbildungsförderungen für ungelernte Beschäftigte im Rahmen des WeGebAU-Programms bestehen bis Ende 2011 weiter. Allerdings geht dies zu Lasten der Förderfähigkeit von Weiterbildungen für ausgebildete Arbeitnehmer. Sie können nur noch dann durch Fördermittel unterstützt werden, wenn sie jünger als 45 Jahre sind und das Unternehmen mindestens 250 Beschäftigte hat.

Des Weiteren bringt das Beschäftigungschancengesetz Neuregelungen in Sachen Beschäftigtentransfer: Bevor sich Unternehmen für Transfermaßnahmen entscheiden, weil Entlassungen unvermeidbar sind, müssen sie sich ab sofort durch die Agentur für Arbeit beraten lassen. Hintergrund ist, die Qualität von Transfermaßnahmen zu verbessern und das Handeln der Akteure transparenter zu machen. Transferkurzarbeitergeld kann ein vom Transfer Betroffener außerdem nur erhalten, wenn er sich arbeitssuchend gemeldet hat.
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