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Ausbildungsbonus

Fördergelder für Azubis

Seit Anfang des Jahres 2008 bereits angekündigt, ist er nun da: der Ausbildungsbonus. Unternehmen, die einen so genannten Altbewerber als Azubi einstellen, erhalten ab sofort Geld vom Staat. Gemeint mit Altbewerber sind jene Jugendliche, die sich bereits seit mehr als zwei Jahren um einen Ausbildungsplatz bemühen und entweder keinen Schulabschluss, einen Sonderschulabschluss oder einen Hauptschulabschluss haben. Darüber hinaus wird der Ausbildungsbonus für Auszubildende gezahlt, die vorher einen Ausbildungsplatz wegen Insolvenz, Stilllegung oder Schließung des Ausbildungsbetriebs verloren haben.

Abhängig von der für das erste Ausbildungsjahr tariflich vereinbarten Ausbildungsvergütung beträgt der Bonus 4.000, 5.000 oder 6.000 Euro. Für behinderte oder schwerbehinderte Azubis erhöht er sich um 30 Prozent. Das Geld wird nach Ablauf der Probezeit zunächst zur Hälfte ausgezahlt, den Rest erhalten die Unternehmen nach Anmeldung des Azubis zur Abschlussprüfung. Die Förderung wird allerdings nur gewährt, wenn das Unternehmen den Ausbildungsplatz zusätzlich schafft. Das heißt, bei Ausbildungsbeginn muss die Zahl der Ausbildungsverhältnisse in dem Betrieb durch den neuen Azubi höher sein, als sie es durchschnittlich in den drei vorangegangenen Jahren war. Eine Bescheinigung hierfür ist erforderlich. Sie wird von den IHKs, den Handwerkskammern oder anderen Kammern ausgestellt.

Wichtig ist, dass der Personaler den Antrag auf Zahlung des Ausbildungsbonus vor Beginn der Ausbildung stellt – und zwar bei seiner Agentur für Arbeit. Die entsprechenden Formulare gibt es beim Arbeitgeberservice der zuständigen Arbeitsagentur.
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