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Allgemeine Geschäftsbedingungen: Fehler im klein Gedruckten

Ungültig - so das Urteil der Stiftung Finanztest zu vielen Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) deutscher Weiterbildungsanbieter. Die Finanzexperten haben das klein Gedruckte von 15 der größten Träger beruflicher Weiterbildung unter die Lupe genommen. So ist z.B. laut Studie die Stornoklausel in 13 Fällen nicht rechtskräftig. Denn entweder ist die Stornogebühr zu hoch oder es fehlt der Hinweis, dass der Kunde weniger zu zahlen habe, wenn er beweise, dass die tatsächlichen Kosten des Anbieters geringer waren. Dieser Vermerk ist aber per Gesetz vorgeschrieben. In punkto Modifikation der Leistung waren acht der 15 untersuchten AGBs nicht zulässig. So behalten sich einige Weiterbildner Änderungen bezüglich Termin, Inhalt und Ort vor, ohne dass daraus Ansprüche jeglicher Art abgeleitet werden könnten. Regressforderungen bei gravierenden Angebotsänderungen können jedoch nicht per Klausel ausgeschlossen werden.
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